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Neue Niederschlags-Wasserfreistellungs-Verordnung

Pfützenbildung
07.10.2008 - Regenwasser-Versickerung von Metalldachflächen erlaubnisfrei! Wegweisende Deregulierungsmaßnahme ist Beispiel für andere Bundesländer.
Die Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink begrüßt, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die rechtlichen Vorgaben für die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von Niederschlagswasser geändert hat. Die erlaubnisfreie Versickerung für Niederschlagswasser von unbeschichteten Metalldächern aus Kupfer und Zink ist deutlich erweitert worden. Die neue Verordnung ist seit dem 1. Oktober 2008 rechtskräftig.

Das metallverarbeitende Handwerk in Bayern und die deutsche Metallindustrie bewerten die Neuregelung ausdrücklich als wegweisende Deregulierungsmaßnahme. Sie gilt als Beispiel für andere Bundesländer. Die bisher für Metalldächer geltende Regelung hatte aufgrund des geforderten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens viele Bauherren, Planer und Architekten zu einem Verzicht von Metalldachlösungen veranlasst. Die neue Regelung lässt wieder einen breiteren Einsatz von Kupfer und Zink erwarten. Die Bürger und die Genehmigungsbehörden können sich über den reduzierten Verwaltungsaufwand freuen. Selbst die
Gemeinden werden entlastet, weil sie durch die Erweiterung der Erlaubnisfreiheit weniger
Niederschlagswasser beseitigen müssen.
Nach der neuen Verordnung ist nun grundsätzlich bis maximal 1000 m² Metalldachfläche eine erlaubnisfreie Versickerung über eine geeignete Oberbodenschicht wie einer Mulde zulässig. Regenwasser von Dachflächen oder Dachflächenanteilen unter 50 m² je Versickerungsanlage kann unterirdisch erlaubnisfrei versickert werden. Eine Versickerung des Wassers von Dachflächen über 50 m² ist nach Vorreinigung in bauartzugelassenen unterirdischen Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohren oder Sickerschächten ebenfalls erlaubnisfrei zulässig. Entsprechende Prüfkriterien für diese Anlagen liegen vor.

Weitere technische Details werden in den technischen Regeln TRENGW und TRENOG bestimmt, die zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Weitere Informationen:

Initiative Pro Metalldach Kupfer und Zink
Herr Christoph Zebe: Zebe@ki-ze.de; Tel. 0631-310-3516
Herr Peter Strobel: p.strobel@rooftech.de; Tel. 07033 3034990

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Versickerung (58%)Deregulierungsmaßnahme (50%)Versickerungsanlage (44%)

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