|
|
| |
Herzlichst Ihr |
| |
|
| |
Klempnermeister Andreas Buck (Chefredakteur)
|
|
Liebe Leserin, lieber Leser,
es gibt sie noch, die richtig guten Nachrichten!
In aller Kürze möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ab sofort in Bayern die genehmigungsfreie Regenwasserversickerung von metallgedeckten Flächen wieder möglich ist. Lesen Sie dazu die entsprechende Online-Meldung!
Außerdem erreichen sehr viele Leser-Reaktionen zum Heftbeitrag "Eine Frage - sieben Antworten" in BAUMETALL 6/2008 die Redaktion. Ein Grund, nochmals auf diesen Beitrag hinzuweisen und auch Sie um Ihre geschätzte Meinung zu bitten. Der Beitrag kann übrigens öffentlich eingesehen werden, steht also nicht nur den Abonnenten zur Verfügung! Vielleicht leiten Sie diesen Newsletter einfach an Ihre Kollegen weiter, die dann ebenfalls von den Informationen profitieren können. |
Aktuelles
|
|
|
|
Neue Niederschlags-Wasserfreistellungs-verordnung
Regenwasser-Versickerung von Metalldachflächen erlaubnisfrei! Wegweisende Deregulierungsmaßnahme ist Beispiel für andere Bundesländer.
Lesen Sie hier weiter!
|
|
|
|
|
Welche Hafthöhe ist geeignet?
Stehfalzbedachungen, die auf strukturierter Trennlage montiert werden, sind nichts Ungewöhnliches. Seit Einführung der Kunststoffbahnen mit Struktur vor nahezu 15 Jahren wurden weltweit tausende Quadratmeter montiert und der Stand der Technik ist seither praktisch unverändert. Lesen Sie hier weiter!
|
ARCHIV
|
Haben Sie einen BAUMETALL-Infobrief verpasst oder unseren Service erst später abonniert? In unserem Archiv können Sie alle früheren Ausgaben noch einmal aufrufen.
Archiv aufrufen...
|
IMPRESSUM
TFV Technischer Fachverlag GmbH Postfach 10 48 36, 70042 Stuttgart Forststraße 131, 70193 Stuttgart Telefon: +49 (0) 711/ 6 36 72-0 Telefax: +49 (0) 711/ 6 36 72-747 E-Mail: info@baumetall.de
Geschäftsführer: Erwin Fidelis Reisch, Hans Oppermann
Registernummer: HRB 3475 Amtsgericht Stuttgart
UST-ID-Nr.: gemäß §27 a UStG: DE 147831738
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Erwin Fidelis Reisch, Hans Oppermann
Gebrauchsnamen: Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.
INFOBRIEF ABBESTELLEN
Sie möchten diesen Infobrief nicht mehr bekommen?
Hier können Sie den Infobrief abbestellen.
|
|
|
|
|