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Gewusst wie!

Sachverständig ist eine natürliche Person dann, wenn sie über besondere Sachkunde und überdurchschnittliche fachliche Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet verfügt. Solche Personen haben die Aufgabe, innerhalb des entsprechenden Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese verständlich an Außenstehende weiterzugeben. Das Amtsgericht Pforzheim definiert die Aufgaben wie folgt: „Sachverständige (auch Gutachter genannt) nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, über die der Richter keine eigene Fachkenntnis hat. Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen.“ Um genau das zukünftig noch besser zu können, besuchen bayerische und baden-württembergische Sachverständige der Klempner- und Spenglerbranche regelmäßig eine von ihren SHK-Fachverbänden angebotene Seminarreihe für Sachverständige. Erstmalig 1992 vom Fachverband SHK Bayern durchgeführt, wurde die Veranstaltungsreihe von 1996 bis 2016 von den Fachverbänden SHK Bayern und SHK Baden-Württemberg zwar gemeinsam geplant, aber abwechselnd geleitet. Seit 2017 wird das Seminar durch einen Fachverband komplett organisiert – 2018 lag diese Aufgabe beim Fachverband SHK Bayern.

Geballtes Fachwissen

Das im Februar 2018 durchgeführte Seminar fand erneut in Neu-Ulm statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch Ulrich Leib (Bundesfachgruppenleiter Klempnertechnik) führte René Eberhardt (Technischer Referent, Fachverband SHK Bayern) über 30 Fachleute durch die informative Veranstaltung. Wie schon in der Vergangenheit markierten auch dieses Mal Expertenvorträge die Programmhöhepunkte. Referent Wolfgang Huber (Flaschnerei Huber, Kißlegg) rückte bei seinem Vortrag historische Turmeindeckungen in den Mittelpunkt. Huber informierte über historische Kupferbleche, die noch bis weit in die Barockepoche aus regional abgebauten Kupfererzen in örtlichen Kupferhammerschmieden hergestellt wurden. Mit beeindruckenden Nahaufnahmen und darauf sichtbaren Schmiedespuren verdeutlichte Huber damals übliche Herstellungsmethoden der Blechschmiede. Fast immer betragen die Formate angeschmiedeter Bleche 60 x 90 cm. „Um 1700 wurden Tafeldeckungen oft mit liegenden Quer- und Längsfalzen ausgeführt“, sagt Huber, der vor jedem Sanierungsauftrag eine umfassende Bestandsaufnahme anfertigt. Dabei katalogisiert er die vorhandenen Dacheindeckungen akribisch. Anhand komplexer Übersichtspläne erstellt er dann Angebote, die immer wieder dazu beitragen, dass sich seine Auftraggeber entscheiden, jahrhundertealte Dächer zu erhalten. BAUMETALL berichtet zeitnah und ausführlich.

Neue Rechtslage – neue Normen

Das neue Bau-/Werkvertragsrecht gilt seit Januar 2018. Welche Auswirkungen die Neuregelungen der Abnahme und der Zustandsfeststellung, des Architekten-Ingenieurvertrages und des Verbraucherbauvertrages auf selbstständige Beweisverfahren hat, schilderte Referent Peter Masluk vom Fachverband SHK Bayern. So können zum Beispiel bei Materialfehlern ab sofort neben entsprechendem Materialersatz auch die Aus- und Wiedereinbaukosten gefordert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Materialmangel beim Einbau nicht offensichtlich war. Eine weitere Neuerung betrifft die Abnahmefiktion. Diese tritt ein, wenn der Besteller sich binnen einer vom Auftragnehmer nach Fertigstellung gesetzten angemessenen Frist nicht zum Abnahmeverlangen äußert oder die Abnahme ohne Benennung von Mängeln verweigert.

Normenspezialist Bernd Ishorst (IZEG, Rheinbach) informierte anschließend über die neue DIN 1986-100 in Verbindung mit Dach-, Balkon- und Loggien-Entwässerung. Er gab Tipps zur Erkennung und Bewertung von Mängeln an der Regenentwässerungsanlage im Arbeitsbereich des Spenglers. Dabei verwies er auch auf die Zusammenhänge zwischen Notüberlauf und Regelabläufen. Außerdem diskutierte er mit den Teilnehmern diverse Möglichkeiten, Regenwasser von Balkonen oder Loggien in Hauptabflussleitungen einzuleiten. Auch darüber informiert BAUMETALL in einer der nächsten Ausgaben ausführlicher.

Zufriedene Teilnehmer

Die hohe Qualität der Fachtagung wurde erneut erreicht. Zukünftig möchten sich die Sachverständigen verstärkt um den eigenen Nachwuchs kümmern. Informationen dazu gibt Gutachter Bernd Kramer im BAUMETALL-Workshop „So werde ich Gutachter“ am 13. Dezember 2018. Anmeldungen werden ab sofort unter Tel. (07 11) 63 67 24 04 oder per E-Mail unter service@baumetall.de entgegengenommen.

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