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Szene

Wer darf abdichten: Klempner oder Dachdecker?

Die Schweizer Spengler sollen keine Abdichtungsarbeiten mehr ausführen! Das verlangt zumindest der Verein Polybau der Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz. "Dachdecker, bleib bei deinem Leisten!", meint dazu der Verband suissetec, der auch Spengler vertritt, in einem offenen Brief.

Dachdecker, bleib bei deinem Leisten!
(Offener Brief an die Spenglerbranche)

Sehr geehrte Spenglerinnen und Spengler,
Ihr Beruf hat eine lange Tradition. Aus Ihrem Handwerk haben sich zahlreiche Berufe wie z.B. der Wasser - und Gasinstallateur (Sanitär) oder der Flachdach- und Abdichtungsspezialist entwickelt und etabliert. Sie sind Experten in der Herstellung und Montage von Gebäudeelementen aus Blech. Sie arbeiten hochpräzise und in schwindelerregenden Höhen. Sie sorgen für dichte Gebäude und eine sichere Entwässerung. Als Gebäudehüllenspezialisten haben Sie sich ständig weiterentwickelt und sorgen heute auch dafür, dass Dächer und Fassaden Energie erzeugen und Gebäude einen Beitrag zum neuen Energiesystem leisten. Und Sie beherrschen Ihr Handwerk bis hin zu kunstvollen Objekten, welche Gebäude schmücken und verzieren.
Im Rahmen der Revision der Bildungsverordnungen (BiVo) wurden alle diese traditionellen Kompetenzen Ihres Berufs in die neuen Bildungsverordnungen übernommen. Zusätzlich gibt die Ausweitung der Berufslehre auf vier Jahre die Möglichkeit, der Entwicklung Ihres Berufs Rechnung zu tragen. So werden z.B. auch erneuerbare Energien und aktive Gebäudehüllenelemente in die Grundbildung aufgenommen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat die revidierte Bildungsverordnung Spenglerin EFZ / Spengler EFZ in die Anhörung gegeben. Der Verein Polybau der Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz hat in diesem Prozess eine Stellungnahme abgegeben und verlangt, dass Tätigkeiten, die Sie seit jeher ausführen, aus der Bildungsverordnung des Spenglerberufs gestrichen werden. Es geht dabei konkret um Handlungskompetenzen im Bereich Flachdach, Fassade und Abdichtungen. Doch damit nicht genug. In ihrer Stellungnahme schreiben der Präsident und der Geschäftsführer der Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz wörtlich:
"Weiter sollen aus Qualitätssicherungsgründen nur diejenigen einen Abschluss für Abdichtungsarbeiten erhalten, die auch wirklich die entsprechenden Kompetenzen haben. Die Integration eines ganzen Berufs in eine Spenglerlehre wird jedoch gezwungenermaßen dazu führen, dass gute Spenglerlehrlinge, die allerdings im Abdichten schlecht sind, ihren Abschluss trotzdem über das ganze Berufsbild hinweg erlangen und damit die zukünftige Qualität der Abdichtungsarbeiten nur aufgrund der Gesamtbewertung mit den übrigen Spenglerarbeiten erhalten haben. Es gilt dementsprechend zu verhindern, dass Spengler/innen, die den Ausweis als Fachleute für Abdichtungsarbeiten nur aufgrund der Gesamtbewertung mit den übrigen Spenglerarbeiten erhalten haben, Abdichtungsarbeiten ausführen werden."
Geschätzte Spenglerinnen und Spengler, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihnen von der Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz und dem Verein Polybau diejenigen Kompetenzen abgesprochen werden, auf welchen Sie seit jeher Spezialisten sind. Das ist dieselbe Organisation, die neu eine technische Kommission Spengler ins Leben gerufen hat und mit Spengler-Angeboten um Ihre Gunst wirbt.
Der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband suissetec engagiert sich für die Beibehaltung Ihrer Kompetenzen im Spenglerberuf, denn seit Gründung des Verbands ist suissetec auch die natürliche Heimat des Spenglerberufs.

Freundliche Grüße
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec)
Daniel Huser, Zentralpräsident
Hans-Peter Kaufmann, Direktor