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Führerschein für Drohnenpiloten

Bediener von Drohnen, Quadrocoptern und Multicoptern mit einem Startgewicht von mehr als 2 kg müssen seit dem 1. Oktober 2017 nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Dies bezieht sich u. a. auf die technische Handhabung, meteorologische Bedingungen, das Luftrecht, die richtige Flugvorbereitung oder die richtige Reaktion bei Unfällen.

Um den Sachkundenachweis für Drohnen, den sogenannten Drohnenführerschein, zu erhalten, muss bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle eine entsprechende Prüfung abgelegt werden. Auch für genehmigungspflichtige Flüge und Anträge bei den Luftfahrtbehörden ist der Führerschein sogar unabhängig vom Abfluggewicht vorgeschrieben. Die TÜV Nord Group bietet zwei Wege an, den Führerschein zu erwerben: Mit einem eintägigen Seminar inklusive Prüfung oder einem 90-minütigen Onlinekurs zur Vorbereitung auf eine Präsenzprüfung bei einem zertifizierten Prüfungspartner. Beides wird in vielen deutschen Städten angeboten und richtet sich sowohl an erfahrene Piloten als auch an Einsteiger, die Drohnen beruflich einsetzen möchten. Mehr Informationen gibt es unter: www.tuev-nord-online.de

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