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Verbot von Bauprodukten verstößt oft gegen EU-Recht

Gemeinden haben bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Grenzen städtebaulicher Maßnahmen zu beachten. Verwendungsverbote oder Einschränkungen für harmonisierte Bauprodukte, die ein CE-Kennzeichen tragen, sind daher rechtlich unzulässig. Dies ist die Aussage eines Fachartikels von Rechtsanwalt Michael Halstenberg, der in der aktuellen Ausgabe der juristischen Zeitschrift Baurecht veröffentlicht wurde. Die Aussage, dass auch kommunale Satzungsgeber die rechtlichen Grenzen respektieren müssen, die durch das europäische Bauproduktenrecht gezogen werden, wird von der WVMetalle begrüßt. „Den Gemeinden muss klar sein, dass sie mit Verboten oder Beschränkungen von Baumetallen, die ein CE-Kennzeichen tragen, unmittelbar in den Wettbewerb eingreifen. Baumetalle sind zu 100 % recyclingfähig. Verbote schaden auch dem metallverarbeitenden Mittelstand in den Gemeinden und gefährden Arbeitsplätze. Die geforderten Maßnahmen müssen daher erforderlich und verhältnismäßig sein. Andernfalls sind die Kommunen schadensersatzpflichtig“, sagt Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WVMetalle.

Bauprodukte, deren Verwendung in Bebauungsplänen beschränkt oder ausgeschlossen wird, sind in aller Regel europäisch genormt und hierdurch für die Anwendung zugelassen. RA Halstenberg kommt zu der Schlussfolgerung, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zusätzliche Anforderungen auf kommunaler Ebene nicht gestellt werden dürfen, wenn es hierzu in der harmonisierten Norm keine entsprechenden Regelungen gibt. Das haben die Kommunen als Organisationseinheit des Mitgliedstaates bei ihrer Planung zu beachten. Anderslautende Bestimmungen in kommunalen Bebauungsplänen, die konkret auf Bauprodukte abzielen, verstoßen daher gegen höherrangiges europäisches Recht.

Die deutsche Buntmetallindustrie sucht gemeinsam mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) in einem gemeinsamen Arbeitskreis den Dialog mit betroffenen Kommunen, um zu nachhaltigen und rechtssicheren Lösungen für Bürger und Handwerk zu kommen. Weitere Informationen zu den ökologischen Vorteilen von Baumetallen sowie die Ausarbeitung von RA Halstenberg finden Sie auch online.

www.umweltforum-kupfer-zink.de

www.bauzink.de

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