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Wissen tanken

Eines vorweg: BAUMETALL gehört weder zur bestechlichen „Lügenpresse“ noch zu den Publikationen, die ständig und an allem herumkritisieren. Von Verschwörungstheorien distanziert sich BAUMETALL daher ebenso wie von Schönrederei. Und noch etwas: Jedem Recht getan, ist eine Kunst die keiner kann! Folgender Beitrag ist daher weit mehr als nur ein Veranstaltungsrückblick. Neben wichtigen Programmpunkten beinhaltet er viel Lob, aber auch konstruktive Kritik aus den Reihen der Teilnehmer.

Tanke schön

Im Namen der Klempnerbranche dankt BAUMETALL dem ZVSHK für das Engagement rund um die Organisation und Ausrichtung des alle zwei Jahre stattfindenden Klempner-Fachsymposiums. Rund 260 Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem angrenzenden Ausland haben sich am 16. und 17. März 2016 auf den Weg nach Würzburg gemacht, um Informationen zu tanken. Im neu gestalteten Congress Centrum Würzburg versammelten sie sich gemeinsam mit Vertretern der Zulieferer- und Hersteller-Industrie. „Der Klempnertag“, so ein Teilnehmer gegenüber BAUMETALL, „ist unsere amtliche Wissenstankstelle.“

Das gilt vor allem dann, wenn es um die ZVSHK-Klempnerfachregeln geht. Doch die Präsentation der überarbeiteten Fachregeln waren nur ein kleiner Teil des bunt gemischten Fachprogramms. Dieses reichte von der Präsentation eines CAD-Programms über die Vorstellung einer vorbildlichen Kirchturmeindeckung bis zur Analyse verschiedener Schadensfälle. Rechtliche Themen, etwa zur Planungshaftung, wurden ebenso berücksichtigt wie die brandheiße Angelegenheit zum Sozialkassenverfahren des Dachdecker-Handwerks. Bei letztgenanntem geraten immer mehr Klempnerfachbetriebe in den Fokus der Sozialkassen. Der ZVSHK hat inzwischen reagiert und mit einem Hinweis im Rahmen des Klempnertages sowie einem Informationsschreiben Stellung bezogen. Details dazu finden Sie im Infobereich am Ende dieses Beitrages.

Quo vadis, Klempner?

Geeigneten Nachwuchs gibt es nicht an der Tankstelle. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Dass im vergangenen Jahr bundesweit lediglich 424 neue Klempner-Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden, ist jedoch dramatisch. Entsprechend besorgt begrüßte Ulrich Leib (Bundesfachgruppenleiter Klempnertechnik ZVSHK) seine Kollegen. Es wundert also nicht, dass die Themen Personal und Öffentlichkeitsarbeit zur Zukunftssicherung den Schwerpunkt der Veranstaltung bildeten. Besonderes Interesse lag dabei auf dem Bereich zeitgemäßer Ausbildung. Der Fachvortrag „Wege zur Nachwuchsgewinnung“ von Christian Sendelbeck veranschaulichte, wie Lehrlinge gefunden und an den Fachbetrieb gebunden werden können. Sendelbeck appellierte an die Teilnehmer, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und jungen Menschen durch eine Ausbildung eine Chance zu geben. Dabei betonte er: „Ihr Betrieb gewinnt an Image, Bekanntheit und Sympathie!“ Um überhaupt geeignete Azubis zu finden, nannte das Mitglied der Fachkommission Aus- und Fortbildung des Fachverbands SHK-Bayern diverse Strategien. Laut Sendelbeck gehören Aushänge an Schulen und auf Sportplätzen ebenso dazu wie Inserate in Vereinszeitungen, Gemeindeblättern oder der regionalen Zeitung. Außerdem empfahl er Internet-Jobbörsen und soziale Netzwerke zu nutzen. Darüber hinaus können Fachbetriebe geeignete Bewerber durch Praktika und der damit verbundenen Herstellung kleiner Erinnerungs-Stücke sowie entsprechender Berichterstattung in der eigenen Kundenzeitung oder der Regionalzeitung motivieren.

Pressearbeit für Fachbetriebe

Überhaupt wird eine positive Pressearbeit immer wichtiger. Den entsprechenden Beweis lieferte BAUMETALL-Chefredakteur Andreas Buck in seinem Vortrag „Gut gearbeitet und keiner merkt´s?“. Was der Fachjournalist und Klempnermeister sonst auf eintägigen Workshops vermittelt, schilderte er in unterhaltsamen 45 Minuten. Im Fokus stand dabei die Frage: „Wer weiß, was ein Klempner macht?“ Buck präsentierte zahlreiche Strategien, die dazu beitragen, die Öffentlichkeit besser über die Leistungsfähigkeit der Berufsgruppe zu informieren. Allen voran nannte er die regionale Pressearbeit. Ergänzend stellte er eine ganze Reihe geeigneter Maßnahmen vor, die sicherstellen, dass die Lokalpresse tatsächlich über Klempnerfachbetriebe und deren Leistungsfähigkeit berichtet. Der Presseprofi gibt seine Tipps und Tricks zeitnah in seinem Taschenbuch „Bucks Taschenworkshop“ weiter. Buchvorbestellungen sind unter www.lookatbuck.de in Bucks Online-Textwerkstatt möglich.

Mitarbeiter dauerhaft binden

Wenig Neues, aber dafür umso Wichtigeres sagte Dr. Andreas Feller in seinem Vortrag „Mitarbeiterbindung im Handwerk“. Der Organisations- und Personalentwickler stellte fest, dass die Fachkräfteversorgung stark gefährdet sei. Die Lage verschärfe sich zusätzlich durch den demografischen Wandel. Außerdem würden viele Fachkräfte vermehrt in die Industrie und andere Wirtschaftszweige abwandern. Volle Auftragsbücher fordern von den Mitarbeitern verstärkten Arbeitseinsatz und eine hohe Anzahl an Überstunden. Anstatt Aufträge abzulehnen, stelle die Mobilisierung älteren Personals und die altersgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder das Ansprechen ausländischer Jugendlicher und Fachkräfte eine Chance dar. Feller appellierte außerdem, verstärkt Azubis zu suchen.

ZVSHK-Nachwuchs-Video

Mit Spannung wurde die Präsentation der neuen Imagekampagne des ZVSHK erwartet. Diese Aufgabe übernahm Birgit Jünger, Referatsleiterin für Marketing im ZVSHK. Sie nannte Hintergrundinformationen und präsentierte zahlreiche Statistiken. Dazu Jünger: „Die Zuspitzung am Arbeitsmarkt und die beliebter werdende akademische Ausbildung an den Hochschulen haben den ZVSHK veranlasst, eine einheitliche Nachwuchswerbung für das SHK-Handwerk zu initiieren.“ Begrüßenswert ist, dass auch die Berufsgruppe der Klempner ein fester Teil der Kampagne ist. Unter dem Motto „Zeit zu starten“ will diese Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahl für eines der vier Gewerke im SHK-Handwerk begeistern. Unter Federführung des ZVSHK haben seine 17 Landesverbände die Kampagnenausrichtung gemeinsam erarbeitet. Begleitet von intensiver Marktforschung hat ein Arbeitskreis von Kommunikations- und Marketingexperten der Landesverbände die einzelnen Maßnahmen der Nachwuchsinitiative entwickelt. Der offizielle Kampagnenstart fand inzwischen auf der IFH/Intherm in Nürnberg statt. Die Initiative versteht sich als exklusive Hilfe zur Selbsthilfe für Innungsbetriebe. Diese erhalten vom ZVSHK umfassende Unterstützung bei der Werbung um potenzielle Auszubildende. Für jedes der vier SHK-Gewerke gibt es einen Kurzfilm, einen Infoflyer sowie einen Vortrag für Schüler. Die Initiative wird durch einen Internetauftritt und Social-Media-Angebote flankiert.

Die Ausbildungskampagne richtet sich direkt an junge Menschen und soll das Interesse für die vier SHK-Berufe Anlagenmechaniker/in SHK, Behälter und Apparatebauer/in, Klempner/in und Ofen- und Luftheizungsbauer/in wecken. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10, die ein Schülerpraktikum absolvieren müssen. Auf der neuen Website www.zeitzustarten.de finden Schüler und Jugendliche alle Informationen zu den vier Gewerken, Tipps für die Bewerbung und mögliche Ausbildungsbetriebe in der Nähe. Nach Meinung vieler Tagungsteilnehmer vermittelt der iib-Imagefilm „Der Spengler – Abenteuer Dach“ zwar deutlich mehr Emotionen – die neue ZVSHK-Kampagne wurde dennoch begrüßt. Natürlich muss das Angebot jetzt auch entsprechend genutzt werden!

ZVSHK-Klempnerfachregel

Höhepunkt des Klempnertages war die Präsentation der überarbeiteten Klempnerfachregeln. Diese wurden zuletzt vor rund sieben Jahren novelliert. ZVSHK-Referent für Klempnertechnik Christian Winsel und ZVSHK-Bundesfachgruppenleiter Klempnertechnik, Ulrich Leib, schilderten entsprechende Neuigkeiten und betonten, dass sich die Neuauflage zudem durch eine weitestgehende Harmonisierung mit den Fachregeln der Dachdecker auszeichnet. Sie ist jetzt als Ringbuch einschließlich CD-ROM im Onlineshop von www.zvshk.de unter der Bestell-Nr. T01/3 zum Mitgliederpreis von netto 175 Euro (plus Nebenkosten) erhältlich. Nicht-Mitglieder bezahlen netto 298 Euro.

Wichtige Fachregel-Änderungen

Änderungen gab es in zahlreichen Kapiteln. In Kapitel 1 heißt es: „Da Bauteile nicht immer gleichmäßig der Witterung ausgesetzt sind, kann es dazu kommen, dass die oberflächliche Bewitterung unregelmäßig stattfindet. Dies stellt keinen Mangel dar, denn Oberflächenunterschiede gleichen sich in der Regel mit der Zeit an.“ Eine weitere Anpassung lautet: „Da Klempnerarbeiten mit Dünnblechen ausgeführt werden, ist eine gewisse Welligkeit nicht zu vermeiden. Ebenso sind Trommel-, Wind- und Knackgeräusche in gewissen Maßen möglich.“ Im Kapitel 2 wurde unter anderem der Bereich Rinneneinlaufblech neu eingefügt und der Fachbegriff Tropfblech wie folgt definiert: „Das Tropfblech ist ein Traufblech, welches zum Ableiten des anfallenden Niederschlagswassers über die Traufe ohne Dachrinne zum Schutz der Holzkonstruktion oder zum Ableiten des Schmelzwassers an der Traufe bei Zusatzmaßnahmen wie z. B. Unterdeckungen, Unterspannungen dient.“ Ebenfalls neu eingefügt wurde die Definition der wasserführenden Ebene, welche sich laut ZVSHK-Fachregel unmissverständlich an der Oberseite des Dachbelags befindet. In Kapitel 4 weist die Fachregel jetzt auf verbleibendes Wasser und Verfärbungen in/an Dachrinnen hin. Konkret heißt es: „Bei waagerecht verlegten Rinnen sind Wasserrückstände, speziell nach einem Regenereignis, unvermeidbar und stellen somit keinen Mangel dar. Verfärbungen im Nahtbereich sind unvermeidbar.“

Unverständnis herrschte im Fachpublikum über die neue Regelung zur Befestigung von Regenfallrohren. Diese müssen laut Kapitel 4.6.3 (Verbindungen und Befestigungen von Regenfallrohren) bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen bzw. anderen Gebäuden bis 8 m Höhe konstruktiv bemessen werden. Im Allgemeinen ist somit auch kein Nachweis vorzulegen. Dagegen erfordert die Befestigung der Regenfallrohre bei Gebäuden über 8 m bis hin zur Hochhausgrenze zukünftig einen planerischen Nachweis.

Brustbleche

Ebenso wenig konnte das Publikum der neuen Vorschrift zur Ausführung von Brustblechen und traufseitigen Anschlüssen (Kapitel 4.9.5) folgen. Ab sofort muss die Überdeckung von Werkstoffen auf den Deckwerkstoff in Abhängigkeit der Dachneigung wie folgt ausgeführt werden:

  •  22° mindestens 100 mm

Die Vorstellung, Dachziegel zukünftig bis zu 20 cm überdecken zu müssen, wurde vom Fachpublikum sogar mit Buhrufen quittiert. Zur Erinnerung: Die bisher gültige Fassung der ZVSHK-Klempnerfach-regel forderte lediglich eine Mindestüberdeckung, die der des verwendeten Deckwerkstoffes entspricht.

Metalldächer

Auch im Kapitel 5 „Metalldächer“ gibt es Neuerungen. Erforderlich werden diese u. a. durch die Normen DIN 4108-3 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung“ sowie DIN 68800-2 „Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau“. Laut Kapitel 5.2.1 „Belüftete Konstruktion“ gilt ab sofort bei Dachneigung

  • Dampfbremse mit sd-Wert  100 m
  • Maximale Sparrenlänge 10 m
  • Höhe des Belüftungsraumes mindestens 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. 5 cm
  • Mindestlüftungsquerschnitte an zwei gegenüberliegenden Dachrändern mit mindestens 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. jedoch 200 cm²/m

Bei Dachneigungen  5° heißt es:

  • sd-Wert unterhalb der Belüftungsschicht min. 2 m
  • Keine Begrenzung der Sparrenlänge
  • Höhe des Belüftungsraums min. 2 cm
  • Mindestlüftungsquerschnitte an Traufe und Pult mindestens 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. 200 cm²/m
  • Mindestlüftungsquerschnitte an First und Grat mindestens 0,5 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. 50 cm²/m

Laut Kapitel 5.2.2 sind nicht belüftete Konstruktionen weiterhin möglich, allerdings nicht ohne entsprechenden Nachweis. Außerdem benötigen nicht belüftete Konstruktionen neigungs- und materialunabhängig strukturierte Trennlagen, wenn ein ausreichender Holzschutz nicht rechnerisch oder auf andere Art nachzuweisen ist. Eine gute Alternative sind laut Kapitel 5.2.3 nicht belüftete Konstruktionen mit nicht belüfteter Deckung und zusätzlicher belüfteter Luftschicht. Solche Dachaufbauten können nachweisfrei ausgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Z. B. muss die darunter liegende Dämmung vor Wind und Insekten geschützt werden. Zulässig sind solche Konstruktionen bei Dachneigung

  • Dampfbremse mit sd-Wert  100 m
  • Maximale Sparrenlänge 10 m
  • Höhe des Belüftungsraumes mindestens 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. 5 cm
  • Mindestlüftungsquerschnitte an zwei gegenüberliegenden Dachrändern mindestens 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. 200 cm²/m

Ganz anders verhält es sich hingegen bei Stehfalzbedachungen, wenn deren Ausführung als nicht belüftete Konstruktion mit nicht belüfteter Deckung, aber zusätzlich belüfteter Luftschicht vorgenommen wird. Bei einer Dachneigung  5° gilt dann in Zukunft:

  • sd-Wert unterhalb der Belüftungsschicht mindesten 2 m
  • Keine Begrenzung der Sparrenlänge
  • Höhe des Belüftungsraums min. 2 cm
  • Mindestlüftungsquerschnitte an Trauf- sowie an Pultanschlüssen mindestens 2 ‰ der zugehörigen Dachfläche, jedoch min. 200 cm²/m
  • Mindestlüftungsquerschnitte an First und Grat mindestens 0,5 ‰ der zugehörigen Dachfläche, min. 50 cm²/m

Diverse Änderungen

Weitere Änderungen betreffen die Anordnung der Festhafte, die Definition der Windlasten/Haftanordnung, der zwingende Einsatz falzdichtender Maßnahmen bei verzinntem Edelstahl oder die fachgerechte Montage von PV- und Solaranlagen. Exklusiv für die Teilnehmer des 18. Deutschen Klempnertages in Würzburg stehen sämtliche Vorträge der beiden Veranstaltungstage zum Download bereit. Die Teilnehmer wurden darüber per Mail persönlich informiert.

Teilnehmermeinungen zur Vorstellung der neuen Fachregel

Für Unverständnis während der Präsentation in Würzburg sorgten sinngemäße Aussagen wie: „Das ist jetzt so und wir müssen damit leben.“ Außerdem empfanden viele Teilnehmer das Zeitfenster zur Diskussion der Fachregeländerungen als zu knapp bemessen. Darüber hinaus kritisierten zahlreiche Fachleute den ZVSHK bzw. die verantwortlichen Landesverbände und deren Fachgruppen im Umgang mit der Gelbdruckphase. Um eine aktive Mitwirkung an den Fachregel-Änderungen zu ermöglichen, hätten die geplanten Änderungen öffentlich viel besser kommuniziert werden müssen. Entsprechende Aufrufe an die Fachbetriebe oder zumindest die Verlängerung der Gelbdruckphase über den Klempnertag hinaus hätte so manche Diskussion überflüssig gemacht.

Konstruktive Kritik zur ZVSHK-Veranstaltung

Handfeste Klempnertechnik kam vielen Tagungsteilnehmern zu kurz. Gegenüber BAUMETALL hatten sie sich mehr Fachvorträge wie den von Berthold Zürn über die Französische Deckung eines Kirchturms im Allgäu gewünscht. Das neue Kupferdach des formschönen Zwiebelturms wurde als Welsche Haubeoriginalgetreu wieder hergestellt. Schließlich machen Projekte wie diese die Öffentlichkeit besonders auf die Leistungsfähigkeit der Klempner-Fachbetriebe aufmerksam. Und auch der Fachvortrag von Klempnermeister-Ausbilder und Gutachter Bernd Kramer schilderte gut, wodurch sich perfekte von schlechter Klempnertechnik unterscheidet. Ebenfalls positiv bewertet wurde Robert Smejkals Vorstellung eines Merkblatts für Metallanschlüsse an Wärmedämmverbundsysteme (WDVS). Dieses soll noch 2016 fertiggestellt werden, damit Stuckateure, Maler und Klempner zukünftig noch besser zusammenarbeiten können. Auf den Punkt gebracht können die Anmerkungen des Infokastens (oben) zur Weiterentwicklung des Klempnertages beitragen.

Volltanken bitte!

Der Klempnertag punktete mit einem vielseitigen zweitägigen Tagungsprogramm. In den Pausen sowie während des Abendprogramms wurde angeregt diskutiert und gefachsimpelt. Dabei machten sich zahlreiche Kollegen Gedanken darüber, welche Maßnahmen dazu führen können, damit in Zukunft noch mehr Fachleute am Deutschen Klempnertag teilnehmen. Entsprechende Anregungen können Sie gerne direkt an den ZVSHK oder wahlweise an redaktion@baumetall.de senden. Bitte beachten Sie auch die Informationen und Wortmeldungen einzelner Kollegen.

Außerdem sollten Sie sich unbedingt den Termin des 19. Deutschen Klempnertages merken. Dieser findet am 24. und 25. Januar 2018 statt. BAUMETALL ist jetzt schon sicher, dass der ZVSHK den Wissensdurst der Teilnehmer auch beim nächsten Mal wieder stillen wird.

Lob und Tadel

Die Meinungen der BAUMETALL-Leser zum 18. Deutschen Klempnertag sind überwiegend positiv. Generell wird die Veranstaltung als wichtigstes deutsches Branchentreffen wahr-genommen. Damit das so bleibt bzw. um die Stellung des Klemnpnertages weiter zu festigen, bündelt BAUMETALL zahlreiche Wortmeldungen und Leserbriefe.

Das war super

  • Bunt gemischte und zeitgemäße Themenauswahl
  • Hohe Qualität aller fachtechnischen Vorträge
  • Qualität der Infobörse
  • Wiedersehen und Gespräche mit Kollegen
  • Internationale Gäste und damit verbundener Fachaustausch
  • Präsenz des iib, des SMV-Bayern und des Klempnermuseums
  • Zentrale Lage und gute Örtlichkeit in Würzburg

Das war schlecht

  • Emotionslose Begrüßung am Referententisch sitzend
  • Keine Brandrede über aktuelle Lage und Trends im Hochbau, z.B. durch namhaften Architekt, Wirtschaftspolitiker oder Repräsentanten des Zentralverbands des Handwerks ZVDH
  • Der Gesamtrahmen der Veranstaltung war zu schlicht und wurde Anlass sowie Identität der Klempner nicht gerecht
  • Referententische auf der Bühne erscheinen vielen Teilnehmern als nicht mehr zeitgemäß und altmodisch
  • Wenig Zeit zum Besuch der Infobörse
  • Keine gedruckten Seminarunterlagen

Wortmeldungen zum 18. Deutschen Klempnertag

  • Deutscher Klempnertag 2016 – Chance verpasst, Flagge zu zeigen! Die Klempner-Flaschner-Spengler-Blechner-Branche hat es aus meiner Sicht verpasst, Flagge zu zeigen. Es Stimmt mich nachdenklich, wenn am alle zwei Jahre stattfindenden Deutschen Klempnertag nur etwa 260 Personen (Industrie und Handel eingeschlossen) teilnehmen. Über die Inhalte kann man immer unterschiedlicher Meinung sein. Liegt es am Programm, dem Zeitpunkt, dem Standort, den Kosten …? Es geht darum, unser Handwerk bekannter zu machen, junge Menschen für uns zu begeistern! Und sollte unser Beruf wieder einmal dem Regulierungswahnsinn zum Opfer fallen, dann müssen wir stark sein und zusammenhalten. Lasst uns offen darüber diskutieren, wie es zu schaffen ist, dass der Deutsche Klempnertag seinem Namen gerecht wird. Es ist wichtig!Peter Stelzer, Ellwangen
  • Der Klempnertag war insgesamt wieder sehr gut – die Themenauswahl ebenso. Als Besucher erfuhr man wichtige Neuigkeiten und konnte nette Gespräche führen. Besonders freut es mich, dass die Mitglieder des SMV vom ZVSHK inzwischen ernst genommen werden. Weniger Verständnis habe ich für die überarbeiteten und viel zu theoretischen Fachregeln. Außerdem hätte ich mir mehr praxisnahe Fachvorträge wie den von Bernd Kramer oder der Bau BG gewünscht. Was ich darüber hinaus feststelle, ist, dass erschreckend wenige Spengler anwesend waren. Norbert Heinzlmeier, Schrobenhausen
  • Es war ein rundum gelungener Klempnertag mit vielen interessanten Vorträgen in einer vielfältigen Mischung. Außerdem gab es gute Gespräche. Ich denke, es war für alle etwas dabei. Herman Bade, Bad Bevensen
  • Liebe geht bekanntlich auch durch den Magen! Daher war nicht nur das mäßig anmutende Ambiente des Klempnertags, sondern auch die indiskutable Verköstigung auf Mensa-Niveau enttäuschend (sicherlich auch für die internationalen Gäste). Wer einmal beim Schweizer Spenglertag war, weiß, dass es auch anders geht, aber das nur nebenbei. Die Referentenbeiträge waren durchweg sehr interessant. Insbesondere das Thema „Hinterlüftung im Dachbereich“ zeigte kontroverse Aspekte zum allgemeinen Stand der Technik. Beschämend ist, dass unsere Fachregeln zwecks Harmonisierung (weil andere Gewerke ebenfalls „Spengler-Regeln“ veröffentlichen) am technischen Wissen vorbei und teilweise ohne praktischen Hintergrund geändert werden. Darüber hinaus fehlte eine klare Stellungnahme des ZVSHK zu den willkürlichen Angriffen der Sozialkassen auf seine Mitglieder. Lobbyarbeit sieht anders aus! Es ist noch viel Luft nach oben – vielleicht sollten in Zukunft wieder Klempnerarbeiten und Metallarchitektur prämiert werden, sodass neuer Glanz in die alte Hütte kommt. Werner Fünfer (Vorstand des SMV-Bayern)

Klempner im Fokus der Sozialkassen des Dachdecker-Handwerks

Immer mehr Klempnerbetriebe nutzen die Möglichkeit der handwerksrechtlichen Verwandtschaft mit dem Dachdecker-Handwerk zur Ergänzung des eigenen Leistungsangebotes. Das führt verstärkt dazu, dass Klempnerbetriebe in den Fokus der Sozialkassen des Dachdecker-Handwerks geraten. Nur ausnahmsweise kommt aber tatsächlich eine Sozialkassenpflicht eines Klempnerbetriebes in Betracht: wenn der betriebliche Schwerpunkt (arbeitszeitlich) im Dachdecker-Handwerk liegt oder wenn er eine selbstständige Betriebsabteilung für Dachdeckertätigkeiten eingerichtet hat. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern (Kolonne), die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht vom VTV-Dach erfassten Betriebes Dachdeckerarbeiten ausführt. Dies gilt jedoch nach der Intervention der SHK-Organisation nicht für Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation bei bestehendem SHK-Tarifvertrag. Allerdings haben die Sozialkassen durchaus das Recht, sich auch Unternehmen genauer anzuschauen, die als Klempnerbetriebe firmieren, wenn Indizien darauf hinweisen, dass überwiegend Dachdeckerarbeiten ausgeführt werden oder im Betrieb eine selbstständige Dachdeckerabteilung besteht. Indiz können grundsätzlich alle Hinweise auf Dachdeckertätigkeiten in nicht unerheblichem Ausmaß sein, z. B.:

  • fundierte Hinweise von Wettbewerbern
  • Werbung und Internetauftritt
  • Hinweis der BA wegen Winterbeschäftigungsumlage
  • Rolleneintrag mit dem Dachdecker-Handwerk etc.

Zur Wahrung der Wettbewerbsgleichheit müssen Betriebe, die mehrheitlich Dachdeckerarbeiten ausführen, auch dem Dachdecker-Handwerk zugeordnet werden. Sie unterfallen damit dem Lohnausgleichskassenverfahren. Eine Flucht aus dieser Tarifzugehörigkeit hin zum Klempner-Handwerk wird daher zu Recht durch die Lohnausgleichskasse unterbunden. Hierfür gibt es feste Zuordnungskriterien der Rechtsprechung, an die auch die LAK Dach gebunden ist. Entscheidend ist allein die reine Arbeitszeit der Angestellten, die dem Dachdecker-Handwerk zuzuordnen ist. Und hierbei gilt das sogenannte Überwiegensprinzip. Das bedeutet, wenn die Angestellten des Betriebes mehr als 50 % Tätigkeiten aus dem Klempner-Handwerk ausführen, so ist der Betrieb allein dem Klempner-Handwerk zuzuordnen und dem Zugriff der Lohnausgleichskasse entzogen. Werden hingegen überwiegend Dachdeckerarbeiten ausgeführt, unterfällt der Betrieb dem Sozialkassenverfahren des Dachdecker-Handwerks. Reine Dachdeckertätigkeiten sind insbesondere:

  • Dachdeckungen mit herkömmlichen Dachdeckungsstoffen wie etwa Dachziegel, Dachsteine, Schiefer, Dachplatten, Schindeln und Wellpappen;
  • Herstellen von Steildächern samt der Unterkonstruktion wie Lattung, Schalung usw.;
  • Bauwerksabdichtungen – Abdichtung u. a. erdberührter Gebäudeteile (z. B. Keller) gegen Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendes und drückendes Wasser;
  • Außenwandbekleidungen – meist in Form vorgehängter, hinterlüfteter Fassaden, einschließlich der Unterkonstruktion;
  • Einbau von Dachflächenfenstern, Dachausstiegen;
  • Einbau von Fertiggauben;
  • Abbund und Aufrichten einfacher Dachstühle und Dachgauben;
  • Holzschutz, vorbeugend und bekämpfend;
  • Vorbereitung von Dachbegrünungen – bei intensiven Dach-begrünungen i.d.R. bis zur Schicht unterhalb des Pflanz-substrates. Bei extensiven Begrünungssystemen auch einschließlich Substrat und Vegetation.

Die Zuordnung sogenannter „Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“, die von den Berufsbildern beider Gewerke umfasst werden (beispielsweise Eindeckung von Dachflächen und Verkleidung von Decken- und Wandflächen mit metallähnlichen Werkstoffen, Metallfolien oder Kunststoffen oder Deckung und Verkleidung mit profilierten Metallteilen), erfolgt nach dem Charakter der konkreten Ausführung, der sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung anhand folgender Kriterien festmachen lässt:

  • Arbeiten werden von Fachleuten des Klempner-Handwerks ausgeführt oder beaufsichtigt (Zuordnung zum Klempner- Handwerk);
  • Arbeiten werden mit spezifischen Methoden des ausgenommenen Gewerks ausgeführt, beispielsweise Falztechnik bzw. Leistendach (Zuordnung zum Klempner-Handwerk);
  • Arbeiten werden von Fachleuten des Sozialkassengewerks (Dachdeckermeister und -gesellen) ausgeführt (Zuordnung zum Dachdecker-Handwerk).

Beispiel: Ein Betrieb ist Klempnerbetrieb, der zu 30 % reine Klempnertätigkeiten, zu 50 % „Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“ durch Klempnergesellen und zu 20 % reine Dachdeckertätigkeiten ausführt. Überwiegt hingegen der Dachdeckeranteil gegenüber dem Klempneranteil, so ist er Dachdeckerbetrieb und eine Zuordnung zum Klempner-Handwerk und damit ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Dachdeckern nicht mehr gerechtfertigt. Wer in den Fokus der Sozialkassen des Dachdecker-Handwerks geraten ist, sollte sich genauestens informieren. Besonders im Hinblick auf die Einstufung der Lohnausgleichskasse des Dachdecker-Handwerks können finanzielle Mehrbelastungen für den Klempnerbetrieb die Folge sein. Durch organisatorische Maßnahmen, beispielsweise die Bildung selbstständiger Betriebsabteilungen, können diese Folgen abgemildert werden. Bei der Suche nach passenden Lösungen unterstützt die SHK-Innungsorganisation ihre Mitglieder umfassend und vermittelt notfalls auch bei Unstimmigkeiten.

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