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Stella-Liebeck-Preis

Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $ Schadenersatz erhielt. Weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der Stella-Liebeck-Preis an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.

Die Preisträger:

Carl Truman erhielt 74 000 $ Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten. Beim Versuch, am PKW ­seines Nachbarn die Radkappen zu stehlen, fuhr dieser über Truman´s Hand.

Terence Dickson wurde ein stattliches Schmerzensgeld zugesprochen. Als er versuchte, das Haus, das er soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen, gelang es ihm nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage ins Schloss gefallen war. Dickson musste acht Tage in der Garage ausharren, da die Hausbesitzer im Urlaub waren. Er ernährte sich von einem Kasten Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der er­littenen seelischen Grausamkeit 500 000 $ Schmerzensgeld zu, welches übrigens die Einbruchdiebstahl-Versicherung des Hauseigentümers zu bezahlen hatte.

Amber Carson bekam ein Schmerzensgeld von 113 500 $. Sie war in einem Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht und hatte sich das Steißbein gebrochen. Das Getränk befand sich auf dem ­Fußboden, weil Carson selbst es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.

Kara Walton stürzte aus dem Toilettenfenster einer ­Discothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12 000 $ Schmerzensgeld. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das ­Toilettenfenster in die Discothek zu mogeln, um 3,50 $ ­Eintritt zu sparen.

Merv Grazinski, Sieger des Wettbewerbs, erhielt von einem Wohnmobilhersteller nicht nur ein neues „Mobilhome“, sondern auch 1 750 000 $ Schmerzensgeld. ­Grazinski programmierte den Tempomat seines Gefährts auf 110 km/h, um danach im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und überschlug sich.

Die Forderung wurde wie folgt begründet: In der Betriebs­anleitung des Wohnmobils sei nicht darauf hingewiesen, dass man auch bei eingeschaltetem Tempomat den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat in Erwartung weiterer Trottel inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.

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