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110 % Innungsbeitrag

Von Klempner-Fachbetrieben, die zwischen die Tariffronten gerieten, berichtete BAUMETALL beispielsweise in Ausgabe 4 ab Seite 23. Einige BAUMETALL-Leser berichten jedoch nicht nur über Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks. Über die Situation der JNS Dachtechnik GmbH aus dem bayerischen Feldkirchen schreibt Geschäftsführerin Roswitha Neureither Folgendes:

„Unser Fachbetrieb besitzt zwei getrennte Betriebszweige. Eine Dachdeckerei und eine Spenglerei. Sämtliche Rechnungen werden ebenso wie die Lohnabrechnungen nach einem Zwei­firmenmodell abgerechnet und buch­halterisch getrennt. Auch Meldungen an die Krankenkasse und das Finanzamt erfolgen getrennt. Im Firmenzweig Spenglertechnik arbeiten über 60 % unserer Mitarbeiter. Daher entrichten wir 60 % unserer Innungsbeiträge auch an die Innung SHK. Mit den verbleibenden 40 % wollten wir die Beiträge der Dachdeckerinnung begleichen. In einigen Schreiben der Dachdeckerinnung wurden wir ­darauf hingewiesen, dass eine Mitgliedschaft in der Innung nur durch eine ­Entrichtung von 50 % der Beiträge möglich sei. Was für uns Gesamtbeiträge in Höhe von 110 % verur­sacht hätte. Mehr als 12 Monate bemühten wir uns um eine Einigung mit der Dachdeckerinnung. Nachdem nun ein Vertreter der SHK-Innung Rosenheim zu vermitteln versuchte, schickte uns die Dachdeckerinnung eine ­Kündigung. Das Angebot, jederzeit zu den alten Bedingungen (50 % Beitrag) wieder aufgenommen zu werden, ziehen wir nicht in Betracht.“