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EnEV 2009

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 müssen vom Klempner ausgeführte Bauteilerneuerungen, die mehr als 10 % (bisher 20 %) umfassen, den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (beispielsweise den neu definierten U-Werten) entsprechen. Dies ist künftig mittels einer Unternehmererklärung zu bestätigen, die der Auftraggeber fünf Jahre aufzubewahren hat. Weil selbst kleinere Reparaturen Ausmaße über dem erwähnten zehnprozentigen Anteil erreichen können, sind Klempnerbetriebe gehalten, eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorzubereiten. Diese Erklärung bringt zum Ausdruck, dass der entsprechende Auftrag eine Reparaturmaßnahme ist und eine (eigentlich geforderte) energetische Sanierung weder angestrebt, noch durch die partielle Modernisierung des Gebäudes realisiert werden könne. Diese schriftliche Darlegung der Zusammenhänge ist wichtig, um möglichen Bußgeldern wegen Nichtbeachtung der EnEV vorzubeugen. Derzeit wird vom ZVSHK für Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation ein bundesweit einheitliches Muster-Formular entwickelt, um durch eine Fachunternehmererklärung zu § 9 der EnEV 2009 für Klarheit zu sorgen.

Über das Thema Klempnergie erscheint ab der kommenden BAUMETALL-Ausgabe 6/2009 eine neue Fachbeitragsserie. Eine entsprechende Forumsdiskussion wird bereits auf https://www.baumetall.de geführt.

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