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Leserbief — Weiterhin offene Fragen zum Thema strukturierte Trennlagen

Zum in den Ausgaben 6 und 7/2008 veröffentlichten BAUMETALL-Themen-schwerpunkt „Trennlagen“ vertreten Karlfriedrich Fick, Leiter Technologie und Dietmar Schuh, Anwendungsberater bei der Corus Bausysteme GmbH in Koblenz folgende Meinung:

Nach der Lektüre der beiden Artikel bleiben leider weiterhin wichtige Fragen offen, die aus den Vorgängen beim Setzen der Hafte resultieren und die für den Verarbeiter von besonderer Wichtigkeit sind.

Beim Befestigen der Hafte in Holz auf einer Strukturmatte geschieht Folgendes: Die Schlingen der Strukturmatte werden unter den Fußplatten der Hafte beim Eintreiben der Nägel zusammengepresst. Je nach Dichte und Steifigkeit der Schlingen, was vom Fabrikat abhängig ist, ergibt sich daraus eine Rückstellkraft, mit der die zusammengepressten Schlingen von unten gegen die Fußplatte nach oben drücken. Dadurch werden die Nägel auf Ausziehen aus dem Holz belastet. Diese Rückstellkraft wird zwar mit der Zeit durch Relaxationsvorgänge im Kunststoff der Schlingen kleiner, aber gleichzeitig wird auch die Fußplatte lose, weil die Stützkraft der Schlingen kleiner wird. Vermeiden lassen sich diese Effekte allerhöchstens dadurch, daß man die Nägel derart brachial eintreibt, daß die Schlingen zerbrochen oder zerquetscht werden und die Fußplatte mehr oder minder unmittelbar auf dem Holz aufliegt. Infolge ihrer geringen Biegesteifigkeit – bei sickenversteiften Platten ist das etwas besser – und der elastischen Unterlage auf den Schlingen der Strukturmatte, verbiegt sich die Fußplatte beim Eintreiben der Nägel und stellt ihre Ecken auf, was zum Durchscheuern der Scharen führen kann. Insbesondere bei Schiebehafte wird durch das Verformen der Fußplatte meist auch die Bewegungsmöglichkeit des Haftkopfes behindert, wodurch die eigentliche Funktion zur Aufnahme der Längenänderung der Scharen behindert wird.

Ergebnis: Durch die Nachgiebigkeit der Schlingen unter der Fußplatte haben die Hafte keine gleichmäßige, stabile und damit feste Auflage. Beim Eintreiben der Nägel können die Fußplatten auf ihrer „schwimmenden“ Unterlage verrutschen, wodurch sich die Nägel schief stellen und die Hafte außerhalb ihrer erforderlichen Position geraten. All diese Ursachen führen dazu, dass die Hafte zur Seite geneigt oder aus ihrer Richtung verdreht oder gekippt werden oder nicht in der richtigen Höhe sitzen.

Somit stellt sich die Frage, ob eine Korrektur der Hafthöhe, wie sie von einigen Herstellern angeboten wird, überhaupt die richtige Maßnahme ist, um die Mängel abzustellen. Ein schief und lose sitzender Haft mit „abstehenden Ohren“ ist mangelhaft, gleichgültig, wie hoch er ist. Demnach sind nicht allein die Hafthersteller gefordert, ihre Hausaufgaben zu machen, sondern viel mehr noch die Hersteller der Strukturmatten, die dem Verarbeiter eine solide Unterlage für die Hafte anbieten müssen! Vereinzelt wird das zwar schon getan, aber nicht von allen. Wenn es endlich gelingt, dem Verarbeiter ein funktionssicheres Befestigungssystem anzubieten, mit dem er ein mangelfreies Dach erstellen kann, wird auch die unendliche Diskussion um die Notwendigkeit einer Strukturmatte aufhören.

Anmerk. der Red.: BAUMETALL verweist auf die weiterhin andauernde Diskussion zum Thema. Antworten zur weiteren Vorgehensweise werden gleich auf mehreren Ebenen gesucht. Die Bundesfachgruppe Klempnertechnik ist ebenso wie die Fachverbände aus Bayern und Baden-Württemberg damit beschäftigt, inenger Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Herstellern Lösungen zu erarbeiten. Entsprechende Informationen enthalten auch die BAUMETALL-Artikel „Umfangreiche Gespräche“ (Ausgabe 8/2008) sowie der Artikel „Welche Trennlage passt zu welchem Haft?“ in vorliegender Ausgabe. Ein konkreter Lösungsvorschlag ist bislang noch nicht in Sicht, doch zeigt das rege Interesse an den Diskussionen dringenden Handlungsbedarf.

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