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Unser Regelwerk ist zeitgemäß!

Christian Winsel (Referent Klempnertechnik ZVSHK) und Ulrich Leib (Bundesfachgruppenleiter Klempnertechnik) reagieren stellvertretend für die ZVSHK-Projektgruppe Klempnertechnik mit folgendem Schreiben auf den Leserbrief von Simon Altvater:

Die Eingangsfrage lautet hier: „Sind die Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade, die Klempnerfachregeln zu schwammig formuliert und können verschieden ausgelegt werden?“ Nein, die Klempnerfachregel ist nicht schwammig formuliert, sondern steckt für den ausführenden Klempnermeister einen Rahmen ab, in dem er sich bewegen kann, ohne ihn in seinen Ausführungen zu sehr einzuengen. Gewiss kann die Klempnerfachregel verschieden, durch nicht sachkundige Gutachter vielleicht auch böswillig zu Ungunsten des ausführenden Betriebs, ausgelegt werden. Das Problem ist hier nicht die Klempnerfachregel, sondern das Problem sind, nicht alle, aber einige Gutachter. Wie schon im Leserbrief von Herrn Altvater beschrieben, geht es nicht darum, ob ein Bauteil funktioniert und nach Auslegung des Klempners nach den Fachregeln erstellt wurde, sondern darum, wie der Gutachter die Fachregel so auslegen kann, um dem Unternehmer „einen Strick daraus zu drehen“, damit sein Budget gerechtfertigt ist.

Wir vom Ausschuss für die Bearbeitung der Klempnerfachregel sind der Ansicht, dass der Aufbau der Klempnerfachregel in der vorliegenden Fassung gut ist. Natürlich gibt es einige Punkte, die in der nächsten Ausgabe der Fachregel voraussichtlich etwas anders, vielleicht auch etwas „schärfer“ formuliert werden könnten. Man wird sich aber nicht dafür entscheiden, für alles eine klare Vorgabe zu machen.

Dass es zu dem angesprochenen Wandanschluss einer Attikaabdeckung vermehrt Diskussionen gibt, ist auch uns in der Vergangenheit aufgefallen. Hier erarbeiten wir zurzeit unter der Mitwirkung von Malern und Stuckateuren eine Richtlinie, die Ausführungsbeispiele für sämtliche Anschlüsse von Metallen an Wände etc. wiedergibt.

Für Anregungen und konstruktive Kritik sind wir immer dankbar, denn nur dadurch kann sich ein Fachregelwerk weiterentwickeln. Beispielsweise werden wir in der nächsten überarbeiteten Fassung voraussichtlich ein Excel-Tool für die Berechnung von Schneefängen zur Verfügung stellen. Außerdem werden wir prüfen, ob sich Möglichkeiten ergeben, ein Tool zu erstellen, welches dem Klempner erleichtert, den statischen Nachweis für die Befestigung der Attikaabdeckung zu erbringen. Und auch sonst werden Anregungen, konstruktive Kritik und neue Erkenntnisse in die Überarbeitung der Klempnerfachregel einfließen. Der Handlungs- und Gestaltungsspielraum soll aber auch in künftigen überarbeiteten Ausgaben der Fachregel erhalten bleiben. Noch eine kurze Anmerkung zum Leserbrief von Herrn Altvater. Herr Altvater führt aus, dass weder Fachregel noch VOB etwas über die Vergütung für das Erbringen statischer Nachweise aussagen. Das ist so nicht ganz richtig. Der Punkt 4.2.15 der VOB C ATV DIN 18339 „Klempnerarbeiten“ definiert das Liefern statischer Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit ganz klar als besondere Leistung und ist also auch als solche zu vergüten. Klempner werden bei den immer weiter steigenden Anforderungen an Dach und Fassade allerdings nicht darum herum kommen, sich mit dem Erbringen statischer Nachweise auseinander zu setzen.

Abschließend stellt sich noch die Frage, ob Gutachter keine „Fehler“ mehr finden würden, wenn die Angaben in den Klempnerfachregeln genauer und enger definiert werden. Wir denken, dass genauere Vorgaben wie in den jetzigen Fachregeln eher dazu führen würden, dass die Klempnerbetriebe in ihren Ausführungen eingeschränkt würden. Außerdem, geht dabei die Flexibilität auf jedes Objekt spezifisch einzugehen und die angesprochene Innovationskraft verloren. Sachverständige oder Gutachter würden trotzdem weiterhin „Fehler“ finden. Getreu dem Motto „Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.“

Eines sei noch gesagt: Mit dieser Stellungnahme sollen sich keine Sachverständigen und Gutachter angesprochen fühlen, die ein Bauteil in erster Linie nach ihrer Funktion bewerten und dem Bauherren auch mal sagen können, dass alles in Ordnung ist und dass jeder Handwerker sauber gearbeitet hat, wenn das der Fall ist.

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