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Neue Drohnen-Verordnung

Drohnen sind eine sehr nützliche Hilfe zum effektiven Aufspüren von Schäden auf Metalldächern und daher auch für Klempner eine interessante Technik. In diesem Jahr soll eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft treten. Die prinzipiellen Regelungen und wesentliche Neuerungen hier im Überblick.

Wie bisher wird eine Drohnen-Haftpflichtversicherung auch weiterhin vorgeschrieben sein. Bei vielen Regelungen ist das Gewicht entscheidend. So dürfen Drohnen bis zu einer Gesamtmasse von weniger als 5 kg ohne Aufstiegserlaubnis fliegen. Außerdem gilt: Fugmodelle mit einem Gewicht von über 0,25 kg sind mit dem Namen und der Adresse des Besitzers zu kennzeichnen; bei mehr als 2 kg ist zusätzlich ein sogenannter Flugkundenachweis erforderlich. Zu beachten ist auch, dass über Wohngrundstücken der Einsatz von Kameradrohnen sowie Modellen, die über 0,25 kg wiegen, verboten ist. Allerdings dürfen Grundstückseigentümer Flüge mit Kameradrohnen über dem eigenen Grundstück erlauben.

Ohne behördliche Ausnahmeerlaubnis darf eine maximale Flughöhe von 100 m nicht überschritten werden. Außerdem müssen die Flugkörper in Sichtweite bleiben. Für gewerbliche Nutzer ist künftig der Betrieb außerhalb der Sichtweite zwar erlaubt, aber genehmigungspflichtig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht! Weitere Infos finden Sie auf:

www.bmvi.de

www.drohnen.de

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