Im Rahmen der geplanten Erbschaftssteuerreform spricht einiges dafür, die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuer auf die Bundesländer zu übertragen. Zum einen steht diesen ohnehin das Aufkommen allein zu, zum anderen kassieren nur wenige Länder überhaupt Erbschaftssteuer in nennenswertem Umfang.
    Beispielsweise entfallen rund 60 Prozent des Gesamtaufkommens von 4,2 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Dagegen beläuft
    
    sich der Anteil der fünf ostdeutschen Flächenstaaten zusammen
    
    lediglich auf 1,7 Prozent.
    
    Eine eigenständige Gesetzgebung der Länder hätte gleich zwei
    
    Vorteile: Erstens würde der Steuerwettbewerb in Gang gesetzt. In
    
    aufkommensstarken Regionen käme es zu einer Senkung der
    
    Erbschaftssteuersätze und damit zu einer erleichterten Übergabe von
    
    Familienunternehmen. Zweitens würde die Diskussion über eine
    
    "gerechte" Erbschaftssteuer pragmatischer geführt. Die Länder dürften
    
    es sich dann zweimal überlegen, ob sich für sie der Erhebungsaufwand
    
    lohnt. Denn sie müssten ihre gesamten administrativen Kosten selbst
    
    tragen, von den Erbschaftssteuereinnahmen aber weiterhin einen
    
    Großteil im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abgeben. NRW etwa
    
    kassiert von jedem zusätzlich eingenommenen Euro Erbschaftssteuer nur
    
    40 Cent.
    
   
    Weitere Informationen:
    
    Ralph Brügelmann, Winfried Fuest: Erbschaftsteuerreform - Eine
    
    halbherzige Lösung, IW-Positionen Nr. 34, Köln 2008, 44 Seiten, 11,80
    
    Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de
    
   
