Mitteilung vom ZDH:                                                                                                            Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers
    
    Eine als vGA zu behandelnde Pkw-Nutzung ist mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten.
   
