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Photovoltaik. Ein Zukunftsmarkt für Klempner

Stromerzeugung aus Klempnerhand

In BAUMETALL-Ausgabe 7/2023 äußerte sich Berthold Ruck (Leitung Technik, Prefa Deutschland) über die enorme Bedeutung der energetischen Nutzung von Metalldachflächen. Dabei sprach er u. a. über die Pflicht, geeignete Metalldachflächen in Zukunft so auszuführen, dass der Nutzung zur Energiegewinnung nichts im Wege steht. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, entsprechende Falzdächer so zu planen, dass eine spätere Montage von PV-Paneelen bedenkenlos machbar ist. Alternativ dazu eignen sich auch Systeme mit integrierten Modulen zur Stromerzeugung. Und auch die Schulung sowie die Anpassung des Bildungsauftrags der Berufsschulen wurden dabei thematisiert.

Erster Teil: Grundlagen der Installation von PV-Anlagen

Prefa I Croce & Wir

Grundsätzlich gibt es für alle klempnertechnisch hergestellten Metalldächer gute Lösungen zur Installation von Solaranlagen. Das gilt für Kleinformat- ebenso wie für Stehfalzeindeckungen. Am Ende entscheidet oft die Tragfähigkeit der Konstruktion darüber, wie und in welcher Ausführungsart die Montage erfolgen kann.

Im ersten Schritt ist festzuhalten, dass alle Bauarten statisch nachgewiesen werden müssen. Die entsprechende Forderung beruht auf der Tatsache, dass Metalldächer sowie die Systeme zur Stromerzeugung verschiedenen Belastungen (Wind, Sog, Druck, Schnee, Eigenlast etc.) unterliegen. Vorgaben erfolgen in diversen technischen Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Länder, in unseren Fachregeln sowie im Normentwurf der künftigen DIN 18199…

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Zweiter Teil: Förderungen und Zulassung

© Bild: stock.adobe.com

Für eine Photovoltaikanlage, z. B. auf dem Dach eines Eigenheims in Auf- oder Indachmontage, ist im Allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich. Gleichwohl ist der Bauherr verantwortlich für die Einhaltung des Baurechts, der Sicherheitsvorschriften, Baunormen und ggf. weiterer infrage kommender Vorschriften; insbesondere gilt dies für den Standsicherheitsnachweis der Anlage.

Diese sogenannte „schlichte Genehmigungsfreiheit“ findet jedoch Ausnahmen bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Gebieten mit Ensembleschutz, in Ortsteilen, in denen besondere Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben gelten, und für Überkopfverglasungen. Zusätzlich gilt es, die Abstandsregelungen in den Brandschutzvorschriften der Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer und Anforderungen an die „harte Bedachung“ für PV-Anlagen einzuhalten. Insbesondere kommen diese bei Reihenhausbebauung zum Tragen, um den Übergriff eines möglichen Brandes auf das Nachbarhaus zu verhindern.Des Weiteren sollten im Zusammenhang mit der PV-Anlage die Versicherungsvorschriften des jeweiligen Gebäudeversicherers geprüft werden. Eine spezielle Zusatzversicherung ist in der Regel nicht notwendig, da PV-Anlagen meist bereits in den Elementarschäden der Gebäude­ver­siche­rung berücksichtigt sind. Eine Prüfung ist aber in jedem Fall empfehlenswert. Für Fassadenanlagen gelten je nach Gebäudeklasse verschärfte Anforderungen.

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Redaktionstipp

Umfassende Informationen erhalten Sie auch im Prefa-Ratgeber ­Photovoltaik