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Abnahmeprotokoll, schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen!Leserbrief von Klempner Marc Warzawa aus Mühlacker

In BAUMETALL 6/2007 berichtete Klempnermeister Bernd Rembold aus Königsbronn über eine fragwürdige Bauabnahme. Der langjährige BAUMETALL-Autor, Klempner und Dipl.-Ing. Marc Warzawa aus Mühlacker, ist heute als Bauleiter tätig. Er schrieb dazu:

So wie der Fall des überpingeligen Bauherrn dargestellt wurde, scheint Kollege Rembold klar benachteiligt worden zu sein und ich möchte mich dazu ohne nähere Kenntnis der Fakten nicht weiter dazu äußern.

Einerseits lässt sich an dieser Begebenheit sehr gut darstellen, wie der Bauherr (Bezahler) durch eine sinnvolle Auflage berechtigte Einwände verbriefen und durch die Abnahmeverweigerung als legales Druckmittel die korrekte Ausführung erreichen kann.

Andererseits, und das erscheint mir auch für unbeteiligte Dritte wichtig, lässt sich fast als Gesetzmäßigkeit ableiten, dass man nicht allein auf die Aussicht hin, eventuell Geschäfte machen zu können, ein Risiko eingehen sollte. Das gilt umso mehr, wenn man mit einem Bauherrn (oder Vertragspartner) bereits schlechte Erfahrungen machen musste. „Mit dem ist nicht gut Kirschen essen“, sagt der Volksmund, während der Börsianer rät, schlechtem (also bereits verlorenem) Geld kein gutes hinterher zu werfen.

Eines vorweg: Zufriedene Kunden sollten das selbstverständliche Ziel eines jeden Dienstleisters sein. Aber manche Zeitgenossen sind eben nicht allein durch den Hinweis auf Fachregeln oder gute Gepflogenheiten zu „knacken“.

Mein Rat an Klempnermeister Rembold lautet: Gemeinsam mit dem Auftraggeber zu formulieren, dass mit dem Austauschen des Rinnenstückes die Abnahme erteilt wird (bitte gegenzeichnen lassen), dann dieses zu tauschen und nach erfolgter Abnahme dessen Adresse aus der Kundenkartei zu tilgen. Aus taktischen Gründen kann es hilfreich sein, während des ganzen Vorganges zum Schein immer wieder zu betonen, wie wichtig zufriedene Kunden und daraus resultierende neue Aufträge sind. Wenn der Kunde jedoch schon beim Ausformulieren der gütlichen Einigung oder der Gegenzeichnung „Zicken“ macht, bringt es auch nichts, den Austausch anzugehen, egal wie lang das Rinnenstück sein möge.

Marc Warzawa sieht einer Diskussion mit großem Interesse entgegen, da auch er schon Abnahmen verweigerte, sich aber unter klaren Vorgaben mit dem Auftragnehmer einigen konnte.