Mit diesem Beitrag setze ich meine Gutachter-Themenreihe fort, deren erster Artikel in der BAUMETALL-Ausgabe 6/2023 sowie in der BAUMETALL-Fokusausgabe „10 Expertentipps – Ausführungsmängel vermeiden“ erschienen ist. Einsteigen möchte ich mit einem kurzen Ausflug in das Gebiet des Werkerfolgs. Dies fällt zwar nicht in den Aufgabenbereich bzw. den Auftrag eines Sachverständigen, jedoch sind entsprechende Anmerkungen für das weitere Verständnis unerlässlich.
Der Spengler bewegt sich bei der Erfüllung seines Werkvertrags im Spannungsfeld zwischen technischer Ausführung und juristischer Pflicht. Er schuldet seinem Auftraggeber den sogenannten Werkerfolg. Um die daraus resultierenden Implikationen für die Mängelbewertung besser einordnen zu können, betrachten wir die zentralen Punkte zunächst im Detail.
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Der Spengler schuldet somit die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs, z. B. das Aufbringen eines funktionsfähigen und regensicheren Metalldaches.
Alles, was von diesen Vereinbarungen abweicht, stellt einen subjektiven Mangel dar! Das kann z. B. die Rinnengröße, die Scharenbreite oder Farbe einer Verblechung sein. Und zwar unabhängig von der Ausführungsqualität oder der Funktion.
Ein Beispiel zum Thema Werkerfolg
Stellen Sie sich vor, Sie bringen für einen Kunden an seinem Gebäude mit einem Walmdach eine Dachrinne an. Dabei ist es zweitrangig, ob Sie hierzu ein Angebot erstellt haben oder nicht. An besagter Dachrinne ist es erforderlich, Rinnenwinkel einzubauen. Außerdem bauen Sie als gewissenhafter Spengler auch entsprechende Bewegungsausgleicher fachgerecht ein. Trotz Einhaltung der geforderten Mindestabstände nach den Klempnerfachregeln reißt die Lötnaht an einem Rinnenwinkel, woraufhin dieser undicht wird.
Stellt dieser Fall nun einen Mangel dar oder nicht? Ich nehme es vorweg. Trotz Einhaltung der Klempnerfachregel haben Sie den Erfolg und die Funktion des eingebauten Rinnenwinkels nicht hergestellt und müssen nachbessern. Doch was bedeutet das in der Praxis?
Wenn Sie aus Ihrer Erfahrung eine höherwertige Ausführung für den Werkerfolg für erforderlich halten (in diesem Fall z. B. mehr Bewegungsausgleicher in kürzeren Abständen einzubauen), müssen Sie dies mit Ihrem Auftraggeber abstimmen. Gegebenenfalls sollten Sie Bedenken anmelden.
Mein Tipp: Auch wenn wir Spengler manchmal das Gefühl haben, mehr Papier als Blech zu verarbeiten, empfehle ich Ihnen, bestimmte Sachverhalte schriftlich zu vereinbaren. Hier gilt das alte Sprichwort: Wer schreibt, bleibt!
Wie geht es weiter?
Wenn nun Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber herrscht, ob die vorgenannten Punkte eingehalten bzw. erfüllt wurden, kommt der Sachverständige ins Spiel. Er stellt fest, ob in den Vereinbarungen und der Ausführungsqualität Abweichungen zu den a. a. R. d. T. bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Dann erstellt der Sachverständige (ausschließlich zu den technischen Sachverhalten) ein Gutachten. Zu rechtlichen Fragen darf er keine Aussagen treffen.
Unterschiedliche Gutachten
Ein bereits vorher tätiger Privatgutachter wird im Gerichtsverfahren oftmals wegen Befangenheit abgelehnt. In Ausnahmefällen wird ein Privatgutachten als sogenannter qualifizierter Fachvortrag gewertet und fließt in die Entscheidung des Richters ein.
Tipps und Stichworte zum Umgang mit Gutachte[r]n
Ein pragmatischer Ansatz zum Schluss
Zur gewissenhaften Ursachenfeststellung ist oft ein Ortstermin unausweichlich. Sachverständige bestehen dann oftmals auf eine Bauteilöffnung, die nicht selten Überraschungen zutage fördert. Mein Tipp: Unabhängig von der oft emotional aufgeladenen und für die Beteiligten unangenehmen Situation sollte am Ortstermin eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen erfolgen. Wie sind Ihre Erfahrungen diesbezüglich? Schreiben Sie mir gerne.
Bis demnächst und haben Sie eine gute Zeit.
Ihr Peter Stelzer