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Gespräch mit Röhr + Stolberg-Geschäftsführer Frank Köhler

Die häufigsten Fragen zur neuen CLP-Umwelteinstufung von Blei

Im Januar 2024 stufte die EU Blei im Rahmen der CLP-Verordnung als umweltgefährdend ein. Seit dem 1. September 2025 sind die damit einhergehenden Änderungen rechtsverbindlich umzusetzen. Obwohl die Anwendungen im Bereich Dach und Fassade oder auch im Strahlenschutz als Erzeugnisse nicht unter die Vorgaben der CLP-Verordnung fallen, sind infolge der Einstufung bei Handel, Transportunternehmen und Verbrauchern von bleihaltigen Produkten Fragen aufgekommen. Welche Konsequenzen die neue CLP-Einstufung für die Verwendung und den Transport von Bleierzeugnissen hat, erklärt Frank Köhler, Geschäftsführer des Bleiverarbeiters Röhr + Stolberg.

Was ist die CLP-Verordnung und welchen Zweck hat sie?

Frank Köhler: Die Verordnung [(EG) Nr. 1272/2008] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen – die CLP-Verordnung – basiert auf dem GHS, dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen. Sie soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen und Gemischen gewährleisten. Seit dem 01.06.2015 ist sie hierfür in der EU die rechtliche Grundlage.

Was genau hat sich bei der Einstufung von Blei geändert?

Mit der 21. Anpassung zur CLP-Verordnung hat die EU Blei neu eingestuft. Blei-Pulver gilt jetzt als „Aquatic Acute 1, M-Faktor 10“ und „Aquatic Chronic 1, M-Faktor 100“. Massives Blei wird als „Aquatic Chronic 1, M-Faktor 10“ eingestuft. Das bedeutet konkret: Blei wird in der EU ab dem 1. September 2025 offiziell als umweltgefährdend eingestuft. Für Blei-Pulver gilt: Es ist schädlich für Wasserorganismen, sowohl kurzfristig, also akut, als auch langfristig, also chronisch. Für massives Blei, zum Beispiel in Form von Barren oder Masseln, gilt nur die chronische Einstufung, weil sich daraus relativ betrachtet weniger Blei im Wasser löst. Die Regelung trat im Januar 2024 in Kraft, verbindlich anzuwenden in allen EU-Staaten ist sie seit dem 1. September 2025.

Betrifft die Einstufung nur Blei selbst oder auch Legierungen und Produkte daraus?

Die Einstufung bezieht sich auf reines Blei als Stoff sowie auf bleihaltige Gemische. Sogenannte Erzeugnisse, also z. B. Bleche, Profile, Stangen, Rohre, Folien oder Gussteile, sind hingegen davon nicht betroffen. Sie fallen nicht unter die CLP-Verordnung, weil dort nur Stoffe und Gemische erfasst sind. Bei Erzeugnissen ist die äußere Form entscheidend für die Funktion, nicht die chemische Zusammensetzung. Deshalb gelten die CLP-Pflichten für sie nicht. Laut REACH Artikel 3 Nr. 3 ist ein Erzeugnis ein Gegenstand, dessen Form, Oberfläche oder Gestaltung seine Funktion stärker bestimmt als die chemische Zusammensetzung.

Welche Folgen hat die Einstufung für die verschiedenen Akteure?

Hersteller und Importeure müssen reines Blei und bleihaltige Gemische korrekt gemäß CLP-Verordnung einstufen und kennzeichnen und diese Informationen in Form eines Sicherheitsdatenblattes ihren Kunden zur Verfügung stellen. Für Erzeugnisse besteht diese Pflicht nicht. Transport- und Logistikunternehmen müssen prüfen, ob bestimmte Blei-Formen als Gefahrgut gelten. Kunden beziehungsweise Verarbeiter können die gelieferten Erzeugnisse wie gewohnt einsetzen, ohne neue Anforderungen. Es bleibt lediglich die Informationspflicht gemäß REACH bestehen, dass die Produkte mehr als 0,1 % Blei enthalten. Recyclingbetriebe müssen unterscheiden: Schrotte und massive Legierungen gelten meist als nicht gefährlicher Abfall, pulverförmige Abfälle wie Stäube können hingegen als gefährlich eingestuft werden.

Müssen Kunden mit neuen Pflichten rechnen?

Für Erzeugnisse gibt es keine zusätzlichen Pflichten. Es müssen weder neue Kennzeichnungen noch Sicherheitsdatenblätter erstellt werden. Wir informieren jedoch wie bisher gemäß REACH-Artikel 33, dass unsere Produkte mehr als 0,1 % Blei enthalten.

Bedeutet das, dass ich die gelieferten Bleiprodukte weiterhin ohne Änderungen einsetzen kann?

Ja. Die CLP-Einstufung hat für Kunden keine praktischen Konsequenzen. Unsere Produkte bleiben unverändert einsetzbar.

Gibt es Sicherheitsdatenblätter zu den Produkten?

Für Erzeugnisse besteht keine Pflicht zur Erstellung eines SDB. Wir bei Röhr + Stolberg stellen aber freiwillig ein Informationspapier zur Verfügung, das einem Sicherheitsdatenblatt ähnelt, damit die Kunden Hinweise zur sicheren Verarbeitung erhalten.

Wie gehe ich mit Bleiabfällen um?

Schrotte oder massive Legierungen gelten in der Regel nicht als gefährliche Abfälle. Blei gilt als Wertstoff. Bei der Sanierung oder dem Abbruch von Gebäuden wird Blei, wie auch andere Metalle, gesammelt und über die Schrotthändler dem Kreislauf wieder zugeführt. Blei ist zu 100 % recycelbar und wir als Hersteller setzen für unsere Produkte ausschließlich recyceltes Blei ein.

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