Handwerklich geschickte Personen können manches in der eigenen Immobilie selber erledigen, doch irgendwann stoßen „Amateure“ an Grenzen, die Profis überschreiten. Spätestens wenn es ans Dach geht, wird ein Klempner beziehungsweise ein Dachhandwerker benötigt. Ein anderer Fall tritt ein, wenn ein privates Projekt nicht fertig wird, weil die notwendige Zeit fehlt und das richtige Werkzeug nicht vorhanden ist. Kurz: Die erforderliche Qualität entspricht nicht dem Arbeitsergebnis, das Profis erzielen würden. Dennoch sorgen stark angestiegene Kosten dafür, dass immer wieder nach Alternativen gegenüber der Beauftragung eines Fachbetriebes gesucht wird – zum Beispiel im Freundes- und Bekanntenkreis. Irgendeiner kennt irgendeinen, der einen Dachdecker oder Klempner kennt. Ob diese Handwerker nicht am Wochenende aushelfen könnten? Es wird keine unentgeltliche Unterstützung erwartet, man werde schon eine Lösung finden ... Allerdings sind eng gesteckte Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Handeln zu beachten.
Schwarzarbeit
Darf dem Freund eines Freundes nach Feierabend geholfen werden? Wo fängt die Schwarzarbeit an und hört der Freundschaftsdienst auf? Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zieht die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Tätigkeit. Schwarzarbeiter entziehen sich ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
Ein typisches Kennzeichen ist die Entlohnung in bar. Da Barzahlungen vom Empfänger selten steuerlich deklariert werden, liegt eine Steuerhinterziehung, häufig auch Sozialversicherungsbetrug vor. Hilfeleistungen durch Lebenspartner oder Angehörige sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten sind hingegen keine Schwarzarbeit, wenn diese nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Als nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet gelten Tätigkeiten, die gegen geringes Entgelt erbracht werden, wobei der Gesetzgeber keinen konkreten Betrag festlegt. So können die eigenen Kinder intensiv und über einen längeren Zeitraum beim Hausbau unterstützt werden, während es unzulässig wäre, zu einem bisher Unbekannten zu reisen, dort zu übernachten und für das Decken eines Daches eine marktübliche Entlohnung „netto“ unter Abzug der Umsatzsteuer zu erhalten.
Die Übergänge vom Freundschaftsdienst zum geschäftlichen Handeln sind in der Praxis fließend. Spezielle Fähigkeiten, handwerkliches Geschick und die Verfügbarkeit der notwendigen Werkzeuge sprechen sich herum. Unerwartet kommt dann die Anfrage eines Bekannten, ob unbürokratisch am nächsten Wochenende bei dessen Tochter geholfen werden kann. Selbstverständlich nicht umsonst. Eine unbürokratische Barzahlung erscheint für beide Seiten als eine gute Lösung. Selbst bei der Vereinbarung marktüblicher Preise sinken die Kosten deutlich, wenn „netto“ abgerechnet wird. Die Mehrwertsteuer von 19 % entfällt, welche für Privatkunden ohnehin nicht abzugsfähig ist. Zusätzlich bleiben beim Ausführenden Sozialabgaben, ebenso die Besteuerung des Einkommens bzw. des Gewinns außen vor.
Was es zu beachten gilt
Wenn auch die Begriffe vergleichbar klingen, ist Nachbarschaftshilfe, die ein Pflegebedürftiger in Anspruch nimmt, etwas anderes, da die Bezahlung über die Pflegekasse erfolgt.
Schwarzarbeiter unterschätzen häufig das Aufdeckungsrisiko. Der Zoll als verantwortliche Behörde stockt seine Kapazitäten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unverändert auf. Im Rahmen von Ermittlungen haben Zollbeamte Rechte, die mit denen der Polizei vergleichbar sind. Außerdem können Nachbarn oder Unbeteiligte, die an einem Gebäude zufällig vorbeikommen, unbürokratisch Auffälligkeiten melden. So blieben Aktivitäten zu ungewöhnlichen Zeiten, beispielsweise am Wochenende, selten unbemerkt. Steht ein Fahrzeug vor dem Haus, dessen Beschriftung auf einen Betrieb hinweist, der in der Region unbekannt ist, könnte dies ein weiteres Indiz sein.
Weiterhin stellt sich die Frage, was bei einem nie auszuschließenden Unfall geschieht, da der bei beruflicher Tätigkeit vorhandene Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft nicht besteht. Und noch etwas ist wichtig: Der Abnehmer/Leistungsempfänger erhält keine Garantien zur Qualitätssicherung, denn im Fall von Freundschaftsdiensten haftet der Ausführende nur für grobe Fahrlässigkeit – bei Schwarzarbeit gar nicht. Bei einer schlechten Ausführung gibt es somit keine Gewährleistung und es besteht kein Schadensersatz- bzw. Garantieanspruch.
Chancen der Nebentätigkeit
Betriebsinhaber können interessierte Mitarbeiter dabei unterstützen, diese Aktivitäten aus dem Graubereich der möglichen Schwarzarbeit herauszuholen und sie dabei dennoch an den Betrieb zu binden. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, die Mitarbeiter in beschäftigungsarmen Zeiten von der Arbeit freizustellen und so die Lohnkosten zu reduzieren. Werden Geräte „offiziell“ überlassen, bleibt der Versicherungsschutz gewährleistet. Eine rechtlich korrekte Überlassung mit der Berechnung von Mietkosten ist möglich.
Um die Leistung legal anzubieten, ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich. Bei der Umsatzsteuer besteht bis zu einem Umsatz von 22 000 Euro jährlich Wahlfreiheit. Private Kunden sind nicht vorsteuerabzugsfähig, damit verbilligt sich die Leistung für diese um 19 % gegenüber Leistungen, die von Unternehmen erbracht werden, die diese Vergünstigung nicht beanspruchen können.
Alternativen
Insbesondere im ländlichen Raum wurden nicht wenige Immobilien weitgehend mittels „Nachbarschaftshilfe“ renoviert oder umgebaut. Der Elektriker kennt den Zimmermann, der Maler den Maurer und der Dachdecker den Trockenbauer. Die Möglichkeit, einen „Tauschhandel“ durchzuführen, ist auch zwischen unbekannten Dritten nicht verboten. Unter dem Begriff des „Baterings“ wurden so umfangreiche Geschäfte getätigt, bspw. in den 1970er-Jahren der Tausch russischen Erdgases mit deutschen Röhren. Beteiligte können sich gegenseitig reguläre Rechnungen ausstellen und die Leistungen jeweils miteinander verrechnen.