Seit 2025 müssen alle Unternehmen, die eine elektronische Kasse oder ein Aufzeichnungssystem nutzen, diese digital beim Finanzamt registrieren. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Handwerksbetrieb, ein Taxiunternehmen oder ein Einzelhandelsgeschäft handelt. Die Systeme werden über das Steuerverwaltungsprogramm Elster erfasst, das über das Online-Portal „Mein Elster“ erreicht werden kann.
Für die Registrierung wird ein Elster-Zugang benötigt. In dem Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“ müssen alle nötigen Informationen zu Kasse und Betrieb hinterlegt werden, wie beispielsweise Hersteller und Modell, sowie zur Sicherheits-Einrichtung („TSE“). Jede genutzte Kasse muss dafür einzeln gemeldet werden.
Alte Geräte müssen bis 31. Juli 2025 angemeldet werden, neu angeschaffte spätestens einen Monat nach Anschaffung. Wer die Frist verpasst, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
„Mit der Registrierung der Kassensysteme beim Finanzamt vermeiden Sie unnötigen Ärger und mögliche Rückfragen“, sagt Melita Zivoder, betriebswirtschaftliche Beraterin beim Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz. Durch die gesetzlichen Neuerungen würden Betriebe aktuell öfter geprüft. „Unternehmen müssen daher jederzeit mit einer Kassen-Nachschau rechnen. Um Sanktionen und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, empfehle ich, rechtzeitig und vollständig zu registrieren.“
Eine Anleitung für die Registrierung finden Sie hier.