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Lust auf Ausbildung

Im Mai 2023 stellten sich im BTZ Rohr im Thüringer Wald 12 Auszubildende aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ihrer ersten Zwischenprüfung auf dem Weg zum Gesellenbrief im Klempnerhandwerk. Dabei galt es unter anderem einen Rohrabzeig aus Titanzink handwerklich herzustellen. Im Gespräch mit BAUMETALL ist den jungen Handwerkerinnen und Handwerkern die Aufregung noch deutlich anzumerken. Trotz noch so guter Vorbereitung ist eine Prüfungssituation doch nochmal etwas anderes. Der routinierte Prüfungsausschuss weiß mit der Stimmung umzugehen. Ruhig und besonnen führt das Team um den Prüfungsausschussvorsitzenden Christian Bickel die letzten Prüflinge durch das Fachgespräch. Dabei wurde neben Fragen zum Konstruktions- und Zeichnungsprozess auch die Grundlagen des Klempnerhandwerks überprüft. Wie funktioniert der Lötprozess und Erklären Sie den Begriff Fließrichtung, waren nur einige der gestellten Fragen. Im Anschluss erfolgte die akribische Bewertung der hergestellten Stücke anhand eines festen Kriterienkataloges. Die Bauteile wurden unteranderem auf ihre Maßhaltigkeit und den Gesamteindruck überprüft.

Mit Herzblut dabei

Ihre Aufgabe erfüllt die Beteiligten dabei mit großem Stolz. Christian Bickel erklärt: „Ich kann dieses Ehrenamt nur jedem weiter empfehlen. Wir haben so die Chance uns aktiv einzubringen und das Berufsbild zu fördern. Durch die gute Zusammenarbeit untereinander macht die Tätigkeit umso mehr Freude.“

Wie ein Gesellenprüfungsausschuss zusammengesetzt ist, ist durch die Handwerksordnung und das Berufsbildungsgesetz übrigens genaustens geregelt. So muss ein Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollten in der gleichen Zahl vertreten sein und mindestens zwei Drittel des gesamten Ausschusses bilden. Die Berufsschulen sind mit mindestens einer Lehrkraft vertreten. Dieser sogenannten paritätische Zusammensetzung liegt der wichtige Gedanke zu Grunde, dass die Berufsausbildung das Anliegen aller am Prozess beteiligten Parteien ist und bildet die Grundlage für eine ausgewogene Leistungsbeurteilung. Prüfer benötigen zunächst die nötige Sachkunde und persönliche Eignung. Zusätzlich müssen Arbeitgeber in zulassungpflichtigen Handwerken die Meisterprüfung abgelegt oder zum Ausbilden berechtigt sein.Neben den festen Mitgliedern des Ausschusses benötigen die Prüfer außerdem Stellvertreter und Stellvertreterinnen die im Bedarfsfall den Ausschuss unterstützen können. 

Damian Klöhn, Auszubildender bei der Klempnerei Uwe Brandt, hat es geschafft und den ersten Teil der Prüfung erfolgreich abgelegt

Bild: BAUMETALL

Damian Klöhn, Auszubildender bei der Klempnerei Uwe Brandt, hat es geschafft und den ersten Teil der Prüfung erfolgreich abgelegt

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