In diesem Jahr hat die Handwerkskammer Konstanz bereits Meisterprämien im Wert von 310 500 Euro ausgezahlt. 207 Meister haben bis zum 31. September die Unterstützung in Höhe von 1 500 Euro für ihren Meisterbrief bekommen. In der Region stößt die Prämie auf große Resonanz: Seit dem Start vor fünf Jahren wurden rund 2,4 Millionen Euro an insgesamt 1 577 Meister ausgezahlt. Die Landesförderung soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken und beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen.
„Eine Erhöhung der Meisterprämie ist überfällig“
„Die Meisterprämie ist ein Zeichen der Wertschätzung und Anreiz für eine Weiterbildung im Handwerk. Außerdem ist sie ein unverzichtbarer Baustein, um dem Fachkräftebedarf im Handwerk zu begegnen. Wir als Handwerkskammer Konstanz fordern gemeinsam mit Handwerk BW, die Meisterprämie für einen erfolgreichen Meisterabschluss auf 3.000 Euro zu erhöhen“, so Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz. Er begrüßt, dass diese Forderung jüngst auch von Seiten der Politik aufgegriffen wurde und hofft auf eine schnelle Umsetzung.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern bildet Baden-Württemberg das Schlusslicht bei der Höhe der Förderung. „Die Erhöhung ist längst überfällig“, sagt Rottler. Dem Handwerk würden viele Sympathien entgegengebracht, doch alleine davon würde der Fachkräftebedarf nicht gedeckt werden können. „Wir brauchen finanzielle Anreize und Unterstützung für die Weiterbildung, damit die Hürden für die angehenden Meister niedriger werden. Sie sind die künftigen Betriebsinhaber, die wir dringend benötigen, um den Versorgungsgrad an handwerklichen Leistungen auch in Zukunft aufrechterhalten zu können.“
Weitere Unterstützung durch Meistergründungsprämie
Jung-Meister in Baden-Württemberg haben seit Dezember 2020 auch die Möglichkeit, bis zwei Jahre nach ihrem Abschluss die Meistergründungsprämie zu beantragen. Sie ist an Gründerprogramme der L-Bank gekoppelt und wird als Tilgungszuschuss von bis zu 10 000 Euro angerechnet. Neben der Neugründung werden auch die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder die Betriebsbeteiligung gefördert.
Meisterprämie rückwirkend beantragen
Handwerksmeisterinnen und -meister, die seit dem 1. Januar 2020 erfolgreich ihre Meisterprüfung nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen haben, können die Prämie – auch rückwirkend – bei der Handwerkskammer Konstanz beantragen. Der Beschäftigungsort und/oder der Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen. Dem Antrag muss unter anderem das Meisterprüfungszeugnis beigefügt werden. Er kann direkt unter www.hwk-konstanz.de/meisterpraemie gestellt werden. Die Meisterprämie wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Kontakt Meisterprämie
Rebecca Bürgi
Handwerkskammer Konstanz
Team Bildungsmanagement und Fortbildungsprüfungen Tel.: 07531/205-356