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Durch die Digitalisierung ändert sich die Arbeitswelt rasant. Dadurch hat die Bedeutung der Fortbildung stark zugenommen. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer auf Weiterbildung? Ein Überblick der ARAG über Anspruch und Maßnahmen.
Die Deutschen liegen unter dem EU-Durchschnitt, wenn es um betriebliche Weiterbildung geht. Trotz Rechtsanspruch haben im Jahr 2022 lediglich 8 % aller 25- bis 64-Jährigen an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Andere Erhebungen gehen sogar von nur 3,5 % aus, oft aufgrund mangelnder Information oder aus Angst vor negativen Reaktionen. Und das, obwohl fast drei Viertel aller Unternehmen derartige Möglichkeiten anbieten, wie die ARAG-Experten wissen. Tatsächlich sinkt das Interesse an solchen Maßnahmen tendenziell von Jahr zu Jahr.
Recht auf Bildungsurlaub
Bereits seit den 1970er-Jahren haben viele Menschen das Recht auf den sogenannten Bildungsurlaub. Da dieser aber eigentlich nichts mit Urlaub zu tun hat, handelt es sich streng genommen um eine sogenannte Bildungsfreistellung. Im Klartext bedeutet das: losgelöst vom eigenen Urlaubsanspruch weitere Tage von der Arbeit freigestellt zu werden, um an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Ob Sprach- oder Studienreisen, Kurse für Kreativitätstechniken oder Social Media, Seminare für mehr Gesundheit und Stressbewältigung oder Workshops im Bereich Kunst und Kultur – die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit dem eigenen Beruf, der politischen Weiterbildung oder dem Ehrenamt stehen muss.
Einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten bietet zum Beispiel der Deutsche Bildungsserver, angeboten vom Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Darüber hinaus muss die Qualität der Weiterbildung gewährleistet sein. Das bedeutet, dass der Anbieter anerkannt und qualifiziert sein sollte. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Weiterbildung verweigern, wenn Zweifel an der Qualität des Anbieters bestehen.
Wie viel Recht auf Bildungsurlaub hat man?
Bildung ist Ländersache – und das gilt auch für den Bildungsurlaub. Das Recht darauf ist bisher lediglich in Bayern gesetzlich nicht verankert. Sachsen hat einen Rechtsanspruch beschlossen, der zum Jahresbeginn 2027 in Kraft tritt. In Rheinland-Pfalz bestimmt die Unternehmensgröße: Bei bis zu 5 Mitarbeitern kann der Arbeitgeber die zusätzliche Freistellung verweigern. Ähnlich ist es in Nordrhein-Westfalen; hier müssen die Tage erst ab einer Mindestanzahl von 10 Mitarbeitern genehmigt werden.
Prinzipiell sind laut ARAG-Experten pro Kalenderjahr 5 Tage Bildungsurlaub angedacht. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz ist die Freistellung allerdings für 10 Tage innerhalb von 2 Jahren ausgeschrieben. Eine Übertragung nicht genommenen Bildungsurlaubs ins kommende Jahr ist nur unter bestimmten Umständen möglich. In manchen Bundesländern ist dies einmalig erlaubt, in Baden-Württemberg zum Beispiel komplett ausgeschlossen. Diese Ausnahme gilt jedoch überall: Hat der Chef die Maßnahme erst gestattet und die Zusage dann wieder zurückgezogen, sind die Tage übertragbar, wenn sie erst im darauffolgenden Jahr wahrgenommen werden können.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Ist eine Maßnahme gefunden, darf der Kurs nicht einfach gebucht werden, sondern muss schriftlich beim Chef beantragt werden. Der Antrag sollte laut den ARAG-Experten den Nachweis der Anerkennung sowie Informationen zu Seminarablauf und -inhalt enthalten. Dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten: Je nach Bundesland muss der Arbeitgeber 6 bis 8 Wochen vorher informiert werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung darf nicht von einer Zustimmung ausgegangen werden, denn dem Arbeitgeber steht unter bestimmten Umständen ein Ablehnungsrecht zu. So wird sein Veto unter anderem Bestand haben, wenn aufgrund besonderer Bedingungen – beispielsweise ein Großauftrag oder viele erkrankte Kollegen – die Abwesenheit den Betriebsablauf maßgeblich stört. Dass dies kein Dauerzustand sein kann, versteht sich von selbst; daher kann der Vorgesetzte direkt um einen zeitlichen Alternativvorschlag gebeten werden.
In Deutschland ist der Arbeitgeber laut ARAG-Experten grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für betriebliche Fortbildungen zu tragen, wenn diese der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeiter und den Zielen des Unternehmens dienen. Dies umfasst sowohl die Teilnahmegebühren als auch gegebenenfalls notwendige Reise- oder Materialkosten.
Bei individuellen Fortbildungsmaßnahmen auf eigene Initiative müssen die Kosten in der Regel von den Beschäftigten selbst getragen werden. Auch mögliche Reise- und Unterbringungskosten gehen dann zulasten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist nur für die Weiterzahlung des Gehalts während der Abwesenheit zuständig.
Positive Effekte für beide Seiten
Eine aktuelle Studie zeigt die positiven Effekte von Bildungsurlaub auf die Gesundheit und die Attraktivität von Unternehmen. 55 % der Befragten berichteten von einer Gesundheitsverbesserung, 43 % verzeichneten weniger Krankheitstage. Zudem steigert Bildungsurlaub die Bindung an das Unternehmen: 78 % empfinden solche Unternehmen als attraktiver, 62 % der Befragten fühlen sich sogar stärker emotional gebunden.
Quelle: ARAG / ml