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AUSFÜHRUNGSMÄNGEL VERMEIDEN, TEIL 14

Attika- und Dachrandabdeckungen

Bei vielen Gutachten und Anfragen zu Stellungnahmen geht es um folgende Punkte:

  • Stellt eine Pfützenbildung auf Dachrandabdeckungen einen Mangel dar?
  • Müssen Abdeckungen mit einem Gefälle angebracht werden?
  • Wie werden Bewegungsausgleicher zur Aufnahme der temperaturbedingten Längenänderungen ausgebildet?
  • Handelt es sich bei der geplanten Ausführung um eine selbsttragende oder um eine nicht selbsttragende Abdeckung? Welche geforderte Blechdicke ergibt sich daraus?
  • Zum Thema Gefälle und Pfützenbildung steht in den Klempnerfachregeln des ZVSHK Folgendes: Abdeckungen sollten ein Gefälle nach innen aufweisen. Doch welche Neigung sollen entsprechende Gefälle betragen? Belastbare, genaue Angaben fehlen in der Fachregel. Dies führt immer wieder zu Missverständnissen zwischen dem Spengler und dem Auftraggeber.

    Meine Empfehlung ist, Abdeckungen mit einem Mindestgefälle von 3 Grad, entsprechend der Tabelle 38 der Klempnerfachregel „Mindestdachneigungen“, auszuführen. Weiter steht unter Punkt 4.12.2 Detailausführungen: Alle Ecken der Abdeckungen sind je nach Werkstoff durch Falzen, Nieten, Weichlöten, Hartlöten, Schweißen oder Kleben regensicher auszuführen. Geringe Pfützenbildung ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Der notwendige Bewegungsausgleich ist zu beachten.

    Teufel im Detail

    An dieser Stelle ein Wort zu der handwerklichen Ausführung dieser gefalzten Eckverbindung und zu handwerklichen Spenglerarbeiten im Allgemeinen: Auch wenn darüber nichts in den Regelwerken steht, ist die handwerkliche Ausführung eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Oft werden daher Stehfalze vor Ort mit der Deckzange, Schaleisen und Holzhammer ausgeführt. Das entsprechende Ergebnis ist somit vom Talent des ausführenden Handwerkers abhängig. Und wenn ein Ausführungsdetail, wie auf nebenstehender Seite (Bild, oben rechts) zu sehen, schlecht ausgeführt ist, stellt das aus meiner Sicht ebenfalls einen Mangel dar.

    In diesem Zusammenhang ist der Blick in die ZVSHK-Klempnerfachregel überaus hilfreich, denn unter Punkt 1.1 Planung, Vorarbeiten und Fertigstellung steht: Jedes Detail ist so zu planen, dass eine einwandfreie handwerkliche Ausführung möglich ist.

    Funktionale Bewegungsausgleicher

    An dieser Stelle möchte ich schon auf meinen nachfolgenden Artikel in BAUMETALL-Ausgabe 5/2025 hinweisen. Darin werde ich detailliert auf die Ausführungsarten von Bewegungsausgleichern eingehen. Bezugnehmend auf die Möglichkeiten bei der Montage von Dachrandabdeckungen unterscheide ich zwischen industriell vorgefertigten Dehnungselementen und Bewegungsausgleichern, die handwerklich angefertigt werden. Ich empfehle, die Naht- und Stoßverbindungen der Abdeckungen nicht als Stehfalz, sondern als Bewegungsausgleicher auszubilden. Wenn möglich sollten die Einzellängen der Profile auf ca. 3 m begrenzt werden. Weitere Beispiele für die Ausführung sind in der Klempnerfachregel im Kapitel Bewegungsaufnahme abgebildet.

    Selbsttragend oder nicht selbsttragend? Das ist hier die Frage.

    Ein häufiger Grund für Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Spengler und dem Planer/Auftraggeber ist die Frage, ob es sich bei der geplanten Ausführung um eine sogenannte selbsttragende oder nicht selbsttragende Abdeckung handelt. Entsprechend der Klempnerfachregel können Dachrand- und Mauerabdeckungen ausgeführt werden:

  • mit selbsttragenden gekanteten Klempnerbauteilen oder Industrieprofilen auf korrosionsgeschützten Haltebügeln oder Haltern, die entsprechend am Bauwerk befestigt werden
  • mit nicht selbsttragenden gekanteten Bändern und Blechen auf weitgehend vollflächig tragenden Stütz- und ­Hilfskonstruktionen.
  • Diese Unterscheidung ist das hauptsächliche Kriterium für die Blechdicken, aus denen die Attikaprofile angefertigt werden müssen. Die Mindestwerkstoffdicken hierfür sind in nachstehender Tabelle angegeben.

    Die Bedeutung der Bezeichnung „weitgehend ­vollflächig“ in der Klempnerfachregel!

    Ein Beispiel aus der Praxis: Die Ausführung einer Abdeckung erfolgte mit oberflächenbehandelten, handwerklich gefertigten 0,5-mm-Edelstahlprofilen. Die Edelstahlabdeckungen wurden mit Halteblechen aus Aluminium 2,0 mm verdeckt bzw. indirekt befestigt. Die Unterkonstruktion bestand aus vollflächigen Holzwerkstoffplatten, die mit Bitumenbahnen bis zur Außenkante überklebt wurden. Ein Gefälle von über 3 Grad zur Dachinnenseite war vorhanden. An den Naht- und Stoßverbindungen der Abdeckungen wurde ein gerilltes, mit Dichtlippen versehenes Profil unterlegt. Die Einzellängen der Abdeckungen betrugen je nach Einbausituation 2,0 m bis 3,0 m. Die hier beschriebene Ausführung war mit der Bauleitung abgestimmt und wurde auch so abgenommen. So weit, so gut.

    Gegen Ende der Gesamtbauzeit wurden seitens des Auftraggebers mehrere Sachverständige mit der Suche nach Fehlern/Mängeln an allen Gewerken beauftragt. Nebenbei bemerkt greift diese Vorgehensweise zum Leidwesen von uns Handwerkern immer mehr um sich. Ein Sachverständiger ordnete die Ausführung der Abdeckungen als selbsttragende Abdeckungen ein. In der Konsequenz wäre eine Mindestblechdicke von 0,8 mm gefordert gewesen – die Blechdicke von 0,5 mm also nicht mehr ausreichend. Vor Gericht wurde nun die Erneuerung sämtlicher Abdeckungen gefordert, da diese nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen würden! Der ausführende Spengler bat mich um meine Einschätzung: Aus meiner Sicht handelt es sich hier um nicht selbsttragende Abdeckungen, mit folgender Begründung: Die Unterkonstruktion aus Holzwerkstoffplatten, die mit Bitumenabdichtungen überdeckt wurden, stellt für mich eine bauseitige, weitgehend vollflächige Unterkonstruktion entsprechend dem Kapitel 4.12 der Klempnerfachregel dar. Das unterlegte, gerillte und mit einer Dichtlippe versehene Stoßblech führt daher nicht zu einer selbsttragenden Abdeckung. Übrigens ebenso wenig wie Überlappungen (Materialaufdopplung) der Bitumenbahnen im Stoßbereich.

    Bis demnächst und haben Sie eine gute Zeit.

    Ihr Peter Stelzer

    Ein derart handwerklich schlecht ausgeführtes Detail ist ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und stellt einen Mangel dar

    Bild: Stelzer

    Ein derart handwerklich schlecht ausgeführtes Detail ist ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik und stellt einen Mangel dar
    So bitte nicht: Wenn Regenwasser fast bis zur Falzkante stehen bleibt, kann nicht von geringer Pfützenbildung gesprochen werden

    Bild: Stelzer

    So bitte nicht: Wenn Regenwasser fast bis zur Falzkante stehen bleibt, kann nicht von geringer Pfützenbildung gesprochen werden
    Handwerklich ausgeführter Bewegungsausgleicher vor dem Einschieben der Abdeckkappe Formschön und funktional: die handwerklich ausgeführte Bewegungsfuge mit aufgeschobener Abdeckkappe

    Bild: Stelzer

    Handwerklich ausgeführter Bewegungsausgleicher vor dem Einschieben der Abdeckkappe Formschön und funktional: die handwerklich ausgeführte Bewegungsfuge mit aufgeschobener Abdeckkappe
    Formschön und funktional: die handwerklich ausgeführte Bewegungsfuge mit aufgeschobener Abdeckkappe

    Bild: Stelzer

    Formschön und funktional: die handwerklich ausgeführte Bewegungsfuge mit aufgeschobener Abdeckkappe
    Grober Fehler: Am Stoßverbinder festgenietete Abdeckungen können sich nicht schadlos ausdehnen

    Bild: Stelzer

    Grober Fehler: Am Stoßverbinder festgenietete Abdeckungen können sich nicht schadlos ausdehnen
    Unterlegter Stoßverbinder: Es muss sichergestellt werden, dass sich die Abdeckungen nicht aufwölben. Das Eindringen von Niederschlagswasser ist hier vorprogrammiert

    Bild: Stelzer

    Unterlegter Stoßverbinder: Es muss sichergestellt werden, dass sich die Abdeckungen nicht aufwölben. Das Eindringen von Niederschlagswasser ist hier vorprogrammiert
    Diese Stoßausbildung sorgte durch Unebenheiten und falsches Gutachterverständnis beim ausführenden Spengler für schlaflose Nächte

    Bild: Stelzer

    Diese Stoßausbildung sorgte durch Unebenheiten und falsches Gutachterverständnis beim ausführenden Spengler für schlaflose Nächte
    Kein Mangel: Aufdopplungen von Bitumenbahnüberlappungen führen ggf. zu Unebenheiten bei nicht selbsttragenden Abdeckungen

    Bild: Stelzer

    Kein Mangel: Aufdopplungen von Bitumenbahnüberlappungen führen ggf. zu Unebenheiten bei nicht selbsttragenden Abdeckungen

    Fünf wichtige Tipps

  • In den Fachregeln angegebene Richtwerte für die Abstände von Bewegungsausgleichern unbedingt einhalten.
  • Ebenso müssen die Maße für Tropfkanten und deren Abstände zum Baukörper unbedingt eingehalten werden. Darüber habe ich auch in meinem Artikel in BAUMETALL-Ausgabe 8/2024 und der BAUMETALL-Fokusausgabe schon berichtet.
  • Da Dachrand- und Attikaabdeckungen oft während der Bau­phase von anderen Gewerken als Trittstufen oder Verkehrswege benutzt werden, ist eine Teilabnahme ratsam.
  • Prüfen Sie, ob sich die Unterkonstruktion für eine nicht selbst­tragende Ausführung eignet.
  • Werfen Sie einen Blick in die BAUMETALL-Fokusausgabe. Das PDF-Magazin ist online verfügbar:
    www.baumetall.de/premium/baumetall-fokus
  • Online verfügbar: der Fokus von Peter Stelzer

    Bild: BAUMETALL / Stelzer

    Online verfügbar: der Fokus von Peter Stelzer
    Peter Stelzer
    ist Flaschner-, Gas- und Wasser-Installateurmeister sowie ö. b. u. v. Sachverständiger für Klempnerarbeiten. Darüber hinaus engagiert er sich im Fachverband SHK BW als Obmann des technischen Ausschusses Klempner.

    Bild: Stelzer

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