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Über den Einsatz von Schutzhandschuhen

Autsch, geschnitten!

Aufmerksame BAUMETALL-Leser und die Mitglieder des BAUMETALL-Treffs kennen Andreas Kaufmann als versierten Redner, der stets umfassend über das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz informiert. Bei seinen Ausführungen steht immer der Unfallschutz an erster Stelle. Besonders bei der Wahl der entsprechenden Arbeitshandschuhe sieht der Sicherheitsexperte große Defizite und entsprechenden Informationsbedarf.

Das anlässlich eines BAUMETALL-Treffs vorgetragene Referat wies von Anfang an auf die umstrittene Thematik „Billigprodukte“ hin. Andreas Kaufmann warnte eingehend davor, den Beschäftigten zweitklassige Handschuhe auszuhändigen.

Schnittsichere Schutzhandschuhe

Nur entsprechend hochwertige Produkte bieten ein vernünftiges Verhältnis zwischen Schnittschutz, Tragekomfort und Wirtschaftlichkeit. Neben der Schnittfestigkeit muss ein Schutzhandschuh noch weitere Schutzfunktionen übernehmen. Diese sind individuell zu bewerten, allerdings darf bei der Schnittfestigkeit kein Kompromiss erfolgen. Schnittunfälle im metallverarbeitenden Gewerbe kommen meist an unbearbeiteten Metallkanten vor. Dies geschieht häufig mit entsprechendem Kraftaufwand. Genaugenommen ist es ein Reißen an den Zähnen des Grates. Die Größe der Zähne nimmt erfahrungsgemäß mit der Materialstärke zu. Das Handschuhmaterial wird dabei punktuell stark belastet.

Zur Entscheidung für den geeigneten Schutzhandschuh muss also eine korrekte und ausführliche Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz stattfinden. Schließlich stellen unterschiedliche Arbeitsplätze (Produktion, Montage etc.) unterschiedliche Anforderungen an die Produkte. Eine Pauschalbeurteilung ist daher nicht möglich. Gemeinsam mit den Mitarbeitern sollten individuelle Lösungen für den jeweiligen Arbeitsplatz erarbeitet werden. Um jeden einzelnen Mitarbeiter in den Entscheidungsprozess von Anfang an mit einzubeziehen sind Trage- und Anwendungstests erforderlich. Nur so wird gewährleistet, dass die anschließende Trageakzeptanz bei den Mitarbeitern tatsächlich vorhanden ist. Wer den Nachweis erbringt, dass im Betrieb ausnahmslos mit Schutzhandschuhen gearbeitet wird, kann eventuell mit Prämiennachlässen seitens der Versicherer rechen.

* Andreas Kaufmann leitet ein Beratungsbüro für Arbeits-und Gesundheitsschutz in Rahmstahl /Foto: Maier AG

Andreas Kaufmann*

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