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Auf dem Dach ein Muss: die Gefährdungsanalyse

Dach und Fassade gehören zu den gefährlichen Arbeitsplätzen. In der Baubranche hat jeder sechste Mitarbeiter einen schwerwiegenden Unfall, sodass er mehr als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist, und jeder dreizehnte muss seine Arbeit infolge eines Berufsunfalls aufgeben!

Wer trägt die Verantwortung? Für die Berufsgenossenschaft ist der Fall eindeutig: Die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten auch schriftlich baustellenbezogen dokumentiert werden.

Auch für kleine Betriebe Pflicht!

Tritt ein Unfall ein, wird die Beurteilung unweigerlich gefordert – unabhängig von der Betriebsgröße! Fehlt die Beurteilung, kann dies vor Gericht als fahrlässig oder sogar als grob fahrlässig gelten. Sie ist Pflicht für jeden Unternehmer und schützt die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter erfahrungsgemäß wirkungsvoll.

Wie sieht nun so eine Gefährdungsbeurteilung aus und welche Zwecke muss sie erfüllen? Nach dem Baustellenunfall eines Schülers haben wir an der staatlichen Klempnermeisterschule Stuttgart im Unterricht baustellenbezogene Form-Gefährdungsanalysen entwickelt, die durchaus für die ganze Klempnerwelt als Muster verwendbar wären.

Welche Aufgabe hat die Gefährdungsbeurteilung?

  • Gefährdungen für die einzelne Baustelle zu erkennen und zusammenzutragen
  • wirksame Schutzmaßnahmen rechtzeitig und nicht erst, wenn der Mitarbeiter am Boden liegt, zu treffen
  • den Handlungsbedarf termingerecht (also vor Baustellenantritt) festzulegen und zu überwachen
  • Wann ist sie durchzuführen?

  • als einmalige Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen in der Werkstatt
  • für jede Baustelle – hier auch als vorformulierte Beurteilung in Bezug auf bestimmte ständig anfallende Arbeiten wie Falzdachverlegung, Fassadenarbeiten, Gerüstbauarbeiten
  • für neue Tätigkeiten, z. B. Dämmarbeiten und Folien, Holzarbeiten, Metallarbeiten an Fassaden, Reinigungsarbeiten am Dach usw.
  • wenn die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen angepasst werden muss (z. B. aufgrund neuer Vorschriften)
  • wenn Änderungen im Betriebsablauf vorgenommen werden (z. B. Wechsel des Leitmonteurs)
  • falls neue Arbeitsverfahren eingeführt werden (z. B. Rollnahtschweißen eines Edelstahldachs)
  • In vier Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

    1. Beurteilen der Gefährdungen, z. B. das Risiko eines Absturzes abschätzen und bewerten anhand der vorgegebenen vier Schutzziele (Schutz der eigenen Mitarbeiter, Schutz der Mitarbeiter anderer Gewerke, Schutz der Passanten und Anwohner), z. B. im Vergleich zu Vorschriften und Regeln wie den Gerüstbauvorschriften

    2. Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z. B. Betriebsorganisation, Objekt, Baustelle, Werkstatt und der dort auszuführenden Tätigkeiten

    3. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo erforderlich, z. B. Seitenschutz, Fallschutz, PSA; festgelegte Schutzmaßnahmen umsetzen, z. B. Anbringen des Seitenschutzes, Einbau von Dachfangwänden, Bestimmen der fachkundigen Person, Benutzen der persönlichen Schutzausrüstungen

    4. Musterbeurteilungen erstellen und ggf. umschreiben, bei wechselnden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen (z. B. auf einer Baustelle) die musterhafte Anwendung prüfen und ggf. Gefährdungen für die jeweilige Baustelle ermitteln und besonders beurteilen

    Pauschale Gefährdungsanalysen sollte man für gewöhnliche Tätigkeiten immer vorrätig haben und ggf. kurz ausfüllen. Dies reicht natürlich bei größeren Baustellen nicht aus.

    BAUMETALL

    Beispiel für eine ausführliche Gefährdungsermittlung: Baustelle zur Neueindeckung eines Kirchturms

    Im ersten Schritt muss die Beschreibung der Tätigkeit der Arbeiten in großer Höhe beschrieben werden. In dieser Beschreibung müssen die wesentlichen Tätigkeiten erläutert werden, welche regelmäßig ausgeführt werden und auch die zusätzlichen Arbeiten, welche nicht zum Berufs- bzw. Tätigkeitsbild gehören. Davon ausgehend müssen die jeweiligen Gefährdungen abgeleitet werden. Hierbei muss bei jeder Gefährdung entschieden und begründet werden, ob es sich um eine große oder eine Teilgefährdung handelt (z. B. Ankreuzen in den beiliegenden pauschalen Analysen). Ebenso sollte eine Begründung, warum andere Gefährdungen nicht zutreffen, formuliert werden. Folgende Überlegungen sollten auf jeden Fall in die Beurteilung miteinbezogen werden:

    Können besondere Gefahrenquellen in dieser Höhe beseitigt werden?

  • Arbeitsebene einbauen in Traufhöhe
  • außenliegende Aufstiegstürme, Aufzug anbringen
  • Können Gefahrenquellen während des Bauablaufs abgekapselt werden?
  • Absperrung mit Band
  • Leitern ausbauen und somit den Bereich begrenzen
  • Kann die Dauer der Baustelle verringert werden?

  • durch ausreichenden Personaleinsatz
  • durch gute Arbeitsorganisation
  • keine Arbeiten bei schlechtem Wetter
  • Wie erfolgt die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung?

  • Schutzkleidung, PSA
  • Anseilschutz
  • Absturzsicherungen
  • Wie ist die Umsetzung sicherzustellen?

  • Beobachtung der Mitarbeiter durch Leitmonteur
  • Motivation zur Sicherheit, als Chef mit gutem Beispiel vorangehen!
  • Monteure auf Gefährdungen aufmerksam machen
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Abmahnung von riskanten Manövern
  • Gefahren im Blick haben und melden
  • Welche Kontrollmaßnahmen bieten sich an?

  • Dokumentieren der Maßnahmen mit Foto
  • Sicherheitstechnische Unterweisungen im Bautagebuch festhalten
  • Mitarbeiter unterschreiben lassen
  • Um im Ernstfall als Chef und Unternehmer auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, diese Grundsätze zu beherzigen!

    Online-Extra

    Muster-Gefährdungsbeurteilung in Tabellenform

    Die an der Robert-Mayer-Schule entwickelten Muster-Bewertungen für Baustelle und Werkstatt finden Sie auch im Internet.
    Laut Autor Hans-Peter Rösch werden entsprechende Vordrucke bzw. Form-Gefährdungsanalysen von der BG in der Regel als ausreichend betrachtet.

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

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