Grundsätzlich muss bei der Montage von Dachrandabdeckungen aus Metall unterschieden werden zwischen selbst gekanteten und industriell angefertigten Abdeckungen. Hierzu steht in den ZVSHK-Klempnerfachregeln im Kapitel 4.12 Abdeckungen: Wenn Randaufkantungen mit Dachrandabdeckungen oder Mauern mit Abdeckungen zu versehen sind, können diese ausgeführt werden mit
Werden von uns Spenglern selbsttragende, industriell angefertigte Abdeckungen angebracht, werden üblicherweise die entsprechenden von den Herstellern angebotenen Haltebügel eingesetzt. Meist bekommt man für die Abstände der Haltebügel und deren Befestigungsmittel die statische Berechnung als Serviceleistung zur Verfügung gestellt.
Komplizierter ist es bei der Montage von nicht selbsttragenden Abdeckungen, die vom Spengler selbst angefertigt werden. Hier befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone. Der Spengler muss die für die Befestigung erforderliche Berechnung selbst vornehmen oder von einem Statiker ausführen lassen. Die ZVSHK-Klempnerfachregel hilft uns da leider nicht weiter. Hierzu steht im Kapitel 4.12.3 „Hilfs- und Stützkonstruktionen“:
Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, dass in unserer Fachregel eine nachweisfreie Konstruktion angegeben wird. Meinetwegen für die Windzonen 1/2 und bis zur Hochhausgrenze. Gerne mit entsprechendem Sicherheitszuschlag. So wie sich die Situation derzeit im Regelwerk darstellt, muss für jede Dachrand- und Attikaabdeckung der rechnerische Nachweis zur Standsicherheit vorliegen. Egal ob einfache Fertiggarage oder komplexere Dachgeometrie. Wir sollten den Trend, immer mehr Berechnungen und Nachweise führen zu müssen, umkehren.
Ein weiterer Blick in unsere Klempnerfachregel
Die Befestigung von nicht selbsttragenden Abdeckungen ist unter anderem im Kapitel 4.12.6 geregelt. Hier ein Auszug:
Beispiele für Ausnahmefälle sind:
In diesen Fällen sind die Bohrlöcher mit Übermaß herzustellen und mit Hauerbuckeln abzudecken. Der Abstand der einzelnen Befestigungsmittel richtet sich nach der Konstruktion, den örtlichen Verhältnissen und den Windsogkräften. Die Mindestwerkstoffdicken sind Tabelle 27 Mindestdicken für Werkstoffe, die nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) als natürliche Fangeinrichtung gelten, zu entnehmen.
Ratsam – der berühmte Gürtel zu den Hosenträgern.
Verklebungen mit vollflächig aufgetragenen Bitumenkaltklebern bieten bei nicht selbsttragenden Abdeckungen mehrere Vorteile. Zunächst sorgen diese Verklebungen für einen Schutz gegen Windlasten, sie sind also eine zusätzliche Sicherheit zu den Halteprofilen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Hohlstellen vermieden und somit Trommelgeräusche reduziert werden. Vor der Verklebung muss geprüft werden, ob der Untergrund dafür geeignet ist. Wichtig ist zudem, dass die angegebene Klebermenge und der passende Primer/Haftgrund verwendet werden. Hierzu sind unbedingt die Vorgaben der Kleberhersteller zu beachten.
Der Blick unter die Abdeckungen deckt die Fehler auf
Wer genauer hinschaut, entdeckt oft Mängel, die auf den ersten Blick verborgen bleiben. Die sorgfältige Untersuchung solcher Detaillösungen legt eine Reihe kritischer Fehler offen, die die Langlebigkeit von Konstruktionen massiv gefährden:
Haltebleche eingebaut.
So wird’s richtig gemacht:
Zur Verdeutlichung des Kleberauftrages wurde versuchsweise anstelle eines Bleches eine durchsichtige Plexiglasscheibe geklebt. Meine Empfehlungen sind:
Haben Sie praktische Erfahrungen gesammelt? Wie gehen Sie mit diesem Thema um? Schreiben Sie mir. Gerne an redaktion@baumetall.de zur Weiterleitung und mit dem Stichwort „Attika“. 
Bis demnächst und haben Sie eine gute Zeit.
Ihr Peter Stelzer

Bild: Stelzer

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Bild: Enke

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Peter Stelzer ist Flaschner-, Gas- und
Wasser-Installateurmeister sowie ö. b. u. v. Sachverständiger für Klempnerarbeiten. Darüber hinaus engagiert er sich im
Fachverband SHK BW als Obmann des technischen Ausschusses Klempner.