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Online-Extra zum MerkBlatt

Gewusst wie

Auf dem Klempnertag 2012 stellte Bundesfachgruppenleiter Ulrich Leib das neue ZVSHK-Merkblatt „Turm- und Tafeldeckung in Klempnertechnik“ vor. Das Regelwerk ist eine Vervollständigung bzw. Ergänzung der Fachregeln für das Klempnerhandwerk und stellt die notwendigen Hinweise für diesen speziellen Bereich dar. Die Überarbeitung war aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Neue Normen/Bezeichnungen
  • Neue Windlastnorm DIN 1055-4 ab Juli DIN EN 1991-1-4
  • Aktualisierte Abbildungen
  • Reaktion auf Änderungsvorschläge von Fachbetrieben

Türme und Dächer, die in exponierter Lage errichtet werden, stellen erhöhte Anforderungen an die Planung und Ausführung der Klempnerarbeiten. Die verwendeten Werkstoffe und Befestigungen müssen folglich hohen Windbeanspruchungen standhalten. Die Kleinflächigkeit der Scharen mit einer speziellen Anordnung der Querfalze bilden die Grundlage fachgerechter Ausführung. Das neue Merkblatt definiert die Begriffe Turmspitze (oberer Bereich des Turmhelmes), Turmhelm (Metalldeckung ab dem Traufpunkt), Turmdachtraufe (untere Begrenzung des Turmhelmes), Turmschaft (tragender Baukörper bis Turmdachtraufe) und Turmhöhe. Außerdem werden unterschiedliche Turmformen dargestellt und Themen wie bauaufsichtliche Vorschriften, Statik, Brandschutz, klimabedingter Feuchteschutz, Denkmalschutz und die Prüfung der Unterkonstruktion behandelt.

Sparrenlängen und Tafeldeckung

Das Merkblatt unterscheidet zunächst zwischen Türmen mit Sparrenlängen unter und über 8 m. Bei Tafeldeckungen von kleineren Türmen (Sparrenlänge ≤8 m) kann die Befestigung mit Festhaften in den Längsfalzen und Haften oder Haftleisten in den Querfalzen (Scharbreite ≤520 mm/Scharenlänge ≤1 m) ausgeführt werden. Die Erfahrung zeigt hier, dass die auftretende temperaturbedingte Längenänderung aufgrund der relativen Kleinflächigkeit der einzelnen Scharen gefahrlos aufgenommen wird. Bei Tafeldeckungen von Türmen mit einer Sparrenlänge über 8 m empfiehlt der ZVSHK die Scharlänge auf maximal 2 m und die Scharenbreite auf 520 mm zu begrenzen. Außerdem sind die Schar-Querfalze mit einem Versatz von ca. 20 bis 30 cm anzuordnen. Die Befestigung erfolgt dabei mit Schiebehaften in den Stehfalzen und mit Haftleisten in den Querfalzen. Wichtig: Im Bereich des Versatzes sind keine Hafte anzuordnen. Außerdem dürfen die Längsfalze beim Schließen nicht zu stark verpresst werden, damit die temperaturbedingte Längenänderung ungehindert aufgenommen wird.

Das Online-Extra Turmdeckungen zeigt auf https://www.baumetall.de/baumetall-live/extras weitere Details und zahlreiche Fotos.

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